Der Winterdienst auf den öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs ist Sache der Gemeinde oder des Kantons. Für private Strassen und Wege sind die jeweiligen EigentümerInnen zuständig.
Die Werkhöfe beseitigen den Schnee auf öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs. Bei der Räumung durch die Werkhöfe wird der Schnee immer nach rechts verschoben (aus der Fahrtrichtung gesehen). Auf private Zufahrten kann nicht Rücksicht genommen werden.
Die Räumung von Haus- und Garagenzufahrten ist stets Sache der GrundeigentümerInnen. Der Schnee darf nicht zurück auf die Gehwege oder Strassen befördert und auch nicht auf Nachbargrundstücken gelagert werden (ausser der Nachbar ist damit einverstanden).
Bitte beachten Sie, dass es bei grösseren Schneemengen zu Beeinträchtigungen auf Strassen und Gehwegen kommen kann. Besten Dank für Ihr Verständnis.