Wer aus Wil wegzieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt abmelden.
Der Wegzug kann online oder persönlich am Schalter des Einwohneramts gemeldet werden. Personen mit Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz) können den elektronischen Dienst nicht nutzen.
Ein Wegzug ins Ausland muss persönlich am Schalter des Einwohneramts gemeldet werden. Jede volljährige Person muss persönlich anwesend sein.
Wir bitten Sie, sich vorgängig beim Steueramt abzumelden. Für die Bearbeitung werden der Abmeldeschein des Steueramtes und bei ausländischen Staatsangehörigen alle Ausländerausweise im Original benötigt.
Für den Wegzug werden folgende Unterlagen benötigt:
- Schweizer und Schweizerinnen: Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein), Aufenthaltsausweis (für Wochenaufenthalter/innen)
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweise aller wegziehenden Personen, Aufenthaltsausweis (für Wochenaufenthalter/innen)