Die Berufsbeistandschaft ist im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig für die Führung der Mandate.
Die Aufgaben umfassen:
- Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutz im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Vertretungen, Mitwirkungen oder Begleitungen in finanziellen, administrativen, rechtlichen oder persönlichen Angelegenheiten
- Regelmässige Berichterstattung an die KESB