Berufsbeistandschaft

Die Berufsbeistandschaft ist im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig für die Führung der Mandate.

Die Aufgaben umfassen:

  • Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutz im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
  • Vertretungen, Mitwirkungen oder Begleitungen in finanziellen, administrativen, rechtlichen oder persönlichen Angelegenheiten
  • Regelmässige Berichterstattung an die KESB