Veranstaltungen im Wald

Für grosse Veranstaltungen im Wald sowie in weiteren Lebensräumen von Pflanzen und wildlebenden Tieren besteht eine Meldepflicht und teilweise auch eine Bewilligungspflicht.

Meldepflichtig sind folgende Veranstaltungen:

  • sportliche Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 50 Teilnehmenden in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Juli und mehr als 100 Teilnehmenden in der übrigen Zeit
  • Hundeveranstaltungen mit insgesamt mehr als 10 Hunden
  • Veranstaltungen mit technischen Einrichtungen und Geräten wie Licht- und Verstärkeranlagen
  • mehrtägige Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden je Tag
  • Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 200 Teilnehmenden sind in jedem Fall meldepflichtig.

Bewilligungspflichtig sind folgende Veranstaltungen:

  • sportliche Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 150 Teilnehmenden in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Juli und mehr als 300 Teilnehmenden in der übrigen Zeit
  • Hundeveranstaltungen mit insgesamt mehr als 30 Hunden
  • meldepflichtige Veranstaltungen in Waldreservaten, Naturschutzgebieten von nationaler oder regionaler Bedeutung oder Kerngebieten nach kantonalem Richtplan oder kommunaler Schutzverordnung
  • Veranstaltungen mit technischen Einrichtungen und Geräten wie Licht- und Verstärkeranlagen mit insgesamt mehr als 300 Teilnehmenden
  • Kriegs- und Kampfspiele
  • Veranstaltungen im oder am Wasser mit mehr als 100 Teilnehmenden (Fischereigesetzgebung)
  • mehrtägige Veranstaltungen mit mehr als 150 Teilnehmenden je Tag
  • Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 600 Teilnehmenden sind in jedem Fall bewilligungspflichtig.

Nicht melde- oder bewilligungspflichtig sind Veranstaltungen, die im Baugebiet oder im übrigen Gemeindegebiet (gemäss Zonenplänen der Gemeinden) stattfinden. Auch Familienpicknicks, Geburtstagsfeste, Waldgottesdienste, herkömmliche Pfadiübungen, Wanderungen oder Velotouren von Gruppen und Vereinen usw. müssen nicht gemeldet werden, sofern sie weniger als 150 Teilnehmende oder Besuchende haben.

Veranstaltende müssen das Meldeformular für Veranstaltungen im Wald bei der Fachstelle Kundenservice, Gewerbe und Markt einreichen. Die Stadt Wil beurteilt, ob die Veranstaltung durchgeführt werden kann und ob sie zusätzlich bewilligungspflichtig ist. Ist die Veranstaltung bewilligungspflichtig, informiert die Stadt Wil die Veranstaltenden und leitet die Unterlagen an das Kantonsforstamt weiter.

Beim Bewilligungsverfahren wird zusammen mit dem Veranstaltenden eine naturverträgliche Lösung gesucht. Der Entscheid der Stadt Wil kann nicht angefochten oder weitergezogen werden, da es sich nicht um ein Bewilligungsverfahren handelt.