Bei der Pflanzung und dem Unterhalt von Bäumen. Sträuchern und Hecken ist auf die Sicherheit aller zu achten.
Informationen zu den Abständen finden Sie in den nebenstehenden Dokumenten.
Öffentlicher Raum:
Wir bitten Sie, Pflanzen regelmässig zurückzuschneiden, damit sie weder Trottoire, Strassen noch Wege beeinträchtigen (gemäss Strassengesetzes, sGS 732.1 Art. 100ff.).
Privater Raum:
Bei Beeinträchtigungen zwischen zwei Privatgrundstücken können Sie folgendes tun:
- Sprechen Sie mit Ihren NachbarInnen. Vielleicht finden Sie eine einvernehmliche Lösung
- Sollte keine Einigung erreicht werden, fordern Sie Ihre NachbarInnen per Einschreiben auf die Bäume/Sträucher zurückzuschneiden
- Ignoriert der Nachbar Ihre Forderungen, bleibt nur der gerichtliche Weg. Hierfür zuständig wäre:
Kreisgericht Wil
Bahnhofstrasse 12
9230 Flawil
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