Bäume, Sträucher, Gehölze

Bei der Pflanzung und dem Unterhalt von Bäumen. Sträuchern und Hecken ist auf die Sicherheit aller zu achten.

Informationen zu den Abständen finden Sie in den nebenstehenden Dokumenten.


Öffentlicher Raum:

Wir bitten Sie, Pflanzen regelmässig zurückzuschneiden, damit sie weder Trottoire, Strassen noch Wege beeinträchtigen (gemäss Strassengesetzes, sGS 732.1 Art. 100ff.).


Privater Raum:

Bei Beeinträchtigungen zwischen zwei Privatgrundstücken können Sie folgendes tun:

  • Sprechen Sie mit Ihren NachbarInnen. Vielleicht finden Sie eine einvernehmliche Lösung
  • Sollte keine Einigung erreicht werden, fordern Sie Ihre NachbarInnen per Einschreiben auf die Bäume/Sträucher zurückzuschneiden
  • Ignoriert der Nachbar Ihre Forderungen, bleibt nur der gerichtliche Weg. Hierfür zuständig wäre:

    Kreisgericht Wil
    Bahnhofstrasse 12
    9230 Flawil
    Kontakt