Ausländische Staatsangehörige, die während eines Aufenthaltes in der Schweiz arbeiten oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, benötigen eine Bewilligung.
Durch das Freizügigkeitsabkommen können EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz vereinfacht eine Arbeit aufnehmen oder sich niederlassen. Für Angehörige von Drittstaaten gelten restriktivere Bestimmungen.
Das Migrationsamt des Kantons St.Gallen erteilt die Aufenthaltsbewilligungen für Ausländerinnen und Ausländer. Alle wichtigen Informationen und Merkblätter sind auf der Website des Migrationsamts zu finden.
Anmelden
Ausländerinnen und Ausländer müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Einreise bzw. Wohnsitznahme beim Einwohneramt anmelden.
Die Anmeldung muss <u>vor</u> Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erfolgen.
Bei der Anmeldung wird auch die Einhaltung des Krankenversicherungs-Obligatoriums nach schweizerischem Recht kontrolliert.