Der Wunsch der meisten Menschen ist es, möglich lange zu Hause in den vertrauten vier Wänden leben zu können. Das gilt auch, wenn sie pflegebedürftig werden. In diesem Fall kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thurvita Spitex, private Spitex-Organisationen oder selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen zum Einsatz.
Am 1. Januar 2011 ist das Bundesgesetz über die «Neue Pflegefinanzierung» in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die Aufteilung der Pflegekosten auf die drei Träger Klientin / Klient, Krankenversicherung und öffentliche Hand.
Die Stadt Wil bezahlt den Leistungserbringern für die KVG-pflichtigen Pflegeleistungen die tariflich vereinbarten Abgeltungspauschalen pro geleistete Stunde, die für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wil (inklusive Bronschhofen und Rossrüti) erbracht wurden.