Festwirtschaft / Gastwirtschaftspatent für einen Anlass

Werden an Festanlässen, Ausstellungen, Quartierfesten, Partyveranstaltungen etc. Getränke oder Speisen verkauft, braucht es ein Festwirtschaftspatent.

Das Gastwirtschaftspatent für einen Anlass (Festwirtschaftspatent) kann mit diesem Formular beantragt werden. Veranstaltende müssen es mindestens 14 Tage vor dem Anlass einreichen.

Auf die Erteilung eines Patents kann nur dann verzichtet werden, wenn die für den jeweiligen Betrieb verantwortliche Person mit einem festen Gastwirtschaftspatent anwesend ist und die Verantwortung für den Anlass trägt. Somit kann auch in einem Restaurant oder in einer Bar, im Stadtsaal oder im Ebnet-Saal ein Festwirtschaftspatent für einen Anlass notwendig sein.