Vorbereitung der Eheschliessung
Brautleute müssen vor der Heirat ein Ehevorbereitungsverfahren absolvieren. Die Trauung kann nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens innerhalb von 3 Monaten stattfinden. Die Brautleute haben sich frühzeitig beim Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams über die erforderlichen Dokumente zu erkundigen.
Bitte nehmen Sie telefonisch mit dem Zivilstandsamt Wil Kontakt auf, bevor Sie das entsprechende Gesuch einreichen. Die Brautleute erhalten vom Zivilstandsamt nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens eine schriftliche Mitteilung.
Ziviltrauung
Die Trauung kann nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens innerhalb von drei Monaten stattfinden.
Ziviltrauungen finden im Regelfall am Donnerstag und Freitag statt. Dafür stehen verschiedene Trauungslokale zur Verfügung:
- Wil: Ratssaal oder Baronenhaus (letzteres ist eine externe Lokalität der Ortsgemeinde Wil)
- Bronschhofen: Sitzungszimmer im ehemaligen Gemeindehaus (Hauptstrasse 20)
- Kirchberg: Adlerkeller
- Niederhelfenschwil: Sitzungszimmer der Gemeinde
- Zuzwil: Sitzungszimmer der Gemeinde
Von Mai bis September sind Samstags-Trauungen in der Regel am ersten Samstag im Monat möglich. Getraut werden an Samstagen nur Brautpaare, die ihren Wohnsitz im Zivilstandskreis Region Wil haben oder hier heimatberechtigt sind. Samstags-Trauungen finden nur im Ratssaal in Wil statt.
In Kirchberg, Niederhelfenschwil und Zuzwil finden Ziviltrauungen nur für Einwohnerinnen und Einwohner statt.
Trauzeugen
Zur Trauung müssen die Brautleute zwei mündige und urteilsfähige Trauzeugen mitbringen.
Ausweise für die Ziviltrauung
Brautleute und Trauzeugen müssen bei der Trauung einen gültigen amtlichen Ausweis vorweisen (Reisepass, Identitätskarte).
Übersetzerin/Übersetzer
Ist eine Verständigung in deutscher Sprache mit dem Zivilstandsamt nicht möglich, müssen Brautleute auf ihre Kosten sowohl im Ehevorbereitungsverfahren als auch zur Ziviltrauung eine übersetzende Person stellen.
Die übersetzende Person muss sich mit einem gültigen amtlichen Ausweis mit Foto (Reisepass oder Identitätskarte) ausweisen.
Auswärtige Ziviltrauungen
Die Ziviltrauung kann in jedem schweizerischen Zivilstandsamt stattfinden.
Gebühren
Die Gebühren werden gemäss eidgenössischem Gebührentarif abgerechnet.
Eingetragene Partnerschaft
Personen, die vor dem 1. Juli 2022 eine noch bestehende eingetragene Partnerschaft beurkundet haben, können ab dem 1. Juli 2022 eine Umwandlungserklärung bei einem beliebigen schweizerischen Zivilstandsamt abgeben oder sie können die Ehe schliessen.
Personen, die bis zum 30. Juni 2022 nicht in eingetragener Partnerschaft waren, steht seit dem 1. Juli 2022 nur noch die Eheschliessung offen.