Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, müssen die einschlägigen eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen erfüllt werden. So muss jedes Taxi insbesondere vom kantonalen Strassenverkehrsamt als solches zugelassen sein. Die Bewilligung A (Standplatz auf öffentlichem Grund am Bahnhof) wird alle 5 Jahre öffentlich ausgeschrieben (nächste Ausschreibung: Sommer 2026 für Betrieb ab 1.1.2027). Zur Erlangung einer Bewilligung B (Standplatz auf Privatgrund) ist unter anderem der Nachweis eines verkehrstechnisch geeigneten privaten Standplatzes erforderlich. Bewilligungen B werden nicht öffentlich ausgeschrieben und können mit diesem Formular beantragt werden.
Taxifahrende benötigen ebenfalls eine Bewilligung. Voraussetzung dafür ist ein den eidgenössischen Vorschriften entsprechender Führerausweis für berufsmässigen Personentransport. Im Weiteren müssen Gesuchstellende charakterlich geeignet sein und gesundheitlich in der Lage sein, ein Taxi zu führen. Sie können die Bewilligung mit diesem Formular beantragen.
Bewilligungsvoraussetzungen
Eine Bewilligung A oder B wird einer natürlichen oder juristischen Person erteilt, wenn der Bewerber oder die Bewerberin handlungsfähig ist, einen guten Leumund besitzt und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung bietet. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen oder Bewerber die Zahl der zu vergebenden Bewilligungen A, so gelten folgende Zuteilungskriterien (Soll- und Musskriterien gemäss Taxireglement):
- Gewährleistung eines vorschriftsgemässen und kundenfreundlichen Betriebs
- Bereitschaft und Befähigung, einen 24-Stunden-Service zu bieten
- Energieeffizienz der eingesetzten Fahrzeuge