Taxigewerbe

Taxiunternehmen müssen für jedes in Betrieb gesetzte Fahrzeug sowie für jede Taxifahrerin und jeden Taxifahrer eine Bewilligung einholen.

Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, müssen die einschlägigen eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen erfüllt werden. So muss jedes Taxi insbesondere vom kantonalen Strassenverkehrsamt als solches zugelassen sein. Die Bewilligung A (Standplatz auf öffentlichem Grund am Bahnhof) wird alle 5 Jahre öffentlich ausgeschrieben (nächste Ausschreibung: Sommer 2026 für Betrieb ab 1.1.2027). Zur Erlangung einer Bewilligung B (Standplatz auf Privatgrund) ist unter anderem der Nachweis eines verkehrstechnisch geeigneten privaten Standplatzes erforderlich. Bewilligungen B werden nicht öffentlich ausgeschrieben und können mit diesem Formular beantragt werden.

Taxifahrende benötigen ebenfalls eine Bewilligung. Voraussetzung dafür ist ein den eidgenössischen Vorschriften entsprechender Führerausweis für berufsmässigen Personentransport. Im Weiteren müssen Gesuchstellende charakterlich geeignet sein und gesundheitlich in der Lage sein, ein Taxi zu führen. Sie können die Bewilligung mit diesem Formular beantragen.

Bewilligungsvoraussetzungen

Eine Bewilligung A oder B wird einer natürlichen oder juristischen Person erteilt, wenn der Bewerber oder die Bewerberin handlungsfähig ist, einen guten Leumund besitzt und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung bietet. Die Bewilligungen A werden in der Regel öffentlich ausgeschrieben. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen oder Bewerber die Zahl der zu vergebenden Bewilligungen A, so kommt das Bewertungsblatt (siehe Dokumente) zur Anwendung.

Ausschreibung von 15 Taxi-Bewilligungen der Kategorie A (öffentliche Standplätze) der Stadt Wil

Da die bisherigen Bewilligungen ablaufen, schreibt die Stadt Wil 15 Taxi-Bewilligungen der Kategorie A für die Bewilligungsperiode vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2031 neu aus. Alle Informationen zu den Teilnahmebedingungen, dem Auswahlverfahren und den Fristen finden Sie in den Dokumenten.