Am 27. Juni 2025 hat im Stadtsaal Wil die dritte Strategiekonferenz zur laufenden Ortsplanungsrevision der Stadt Wil stattgefunden. Rund 70 Vertreterinnen und Vertreter aus den Quartieren, den Vereinen, dem Gewerbe, der Immobilienbranche, der Politik und der Stadtverwaltung nahmen teil.
Die Vorschläge der beauftragten Fachplanungsbüros wurden in kleinen Gruppen diskutiert und weiterentwickelt. Die aus dem Austausch gewonnenen Rückmeldungen werden nun ausgewertet und fliessen direkt in die weitere Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts sowie des kommunalen Richtplans ein. Diese beiden zentralen Grundlagen werden über die Sommermonate fertiggestellt.
Glossar: Das Wichtigste zu den Fachbegriffen
Was ist ein Stadtentwicklungskonzept (STEK)?
Dieses Konzept zeigt, wie sich die Stadt Wil insbesondere hinsichtlich des Städtebaus entwickeln soll (Städtebau heisst, wie Häuser, Strassen, Plätze und Grün- und Freiflächen geplant und gebaut werden. Es geht darum, wie ein Ort aussehen und funktionieren soll). Darüber hinaus stellt das STEK fest, wie und wo neue Wohnungen und Gebäude entstehen sollen und das, ohne zusätzliches Land zu überbauen, sondern durch die Nutzung unbebauter Baulücken innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets (innere Verdichtung). Das STEK ist die konzeptionelle Grundlage für den Richtplan.
Was ist ein Richtplan?
Ein Richtplan zeigt in rechtlicher Form jedoch in konzeptioneller Art, wie die Ziele und Ideen aus dem Stadtentwicklungskonzept umgesetzt werden sollen. Mit dem Richtplan können die Verwaltungsstellen ihre Arbeit besser planen und abstimmen. Der Richtplan gilt rechtlich nur für Behörden – nicht für einzelne Personen oder Eigentümerinnen und Eigentümer. Dieser Koordinationsplan bzw. Richtplan steht zwischen Stadtentwicklungskonzept und Nutzungsplan.
Gesetzliche Grundlage: RPG Art. 8, PBG St. Gallen Art 5.
Was ist ein Nutzungsplan?
Die nächsten Schritte nach dem STEK und nach dem Richtplan bildet die Nutzungsplanung. Dort werden wichtige Regeln festgelegt – zum Beispiel im Zonenplan, in der Schutzverordnung und im Baureglement. Diese Regeln gelten für alle Eigentümerinnen, Eigentümer und Privatpersonen. Geplant ist, mit diesen Schritten ab dem Jahr 2026 zu beginnen (die Schutzverordnung ist aktuell im Genehmigungsverfahren).