Gesteigerter Gemeingebrauch

Für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grunds braucht es eine Bewilligung.

Die Fachstelle Kundenservice, Gewerbe und Markt erteilt Bewilligungen für folgende Aktivitäten:

  • Strassenmusik
  • Standaktionen und Promotionen (inkl. Flyering)
  • Aussenverkauf von Waren und Dienstleistungen
  • Durchführung von Kundgebungen, Umzügen, Festanlässen und Schaustellungen
  • Nutzung von öffentlichem Grund für Gartenwirtschaften oder für das befristete Aufstellen von Informations- und Werbeeinrichtungen

Nicht bewilligungspflichtig ist das reine Sammeln von Unterschriften (ohne festen Standplatz), wenn die Tätigkeit von maximal vier Personen ausgeübt wird und der Verkehr nicht behindert wird.

Bei grösseren Veranstaltungen nehmen Sie bitte frühzeitig mit der Fachstelle Kundenservice, Gewerbe und Markt Kontakt auf.