Beglaubigungen

​Bei der Stadtkanzlei können Unterschriften beglaubigt und Fotokopien bescheinigt werden. Dazu müssen Sie persönlich am Schalter vorbeikommen und einen Identitätsnachweis (ID, Reisepass, Ausländerausweis, Führerausweis) mitbringen.

Folgende Kosten entstehen:

  • Beglaubigung pro Unterschrift: Fr. 20.-
  • Bescheinigung von Originalen: Fr. 10.-
  • bei mehreren Seiten jede weitere Seite Fr. 6.-
  • Beglaubigung auswärts (z.B. Spital, Altersheim): Zuschlag von Fr. 10.-


Für Überbeglaubigungen, so genannte «Apostillen», ist die Staatskanzlei des Kantons St.Gallen zuständig.