Seit August 2023 dürfen Leuchtstofflampen nicht mehr hergestellt oder in die Schweiz importiert werden. Der Grund: sie enthalten Quecksilber.
Analog zu anderen Elektrogeräten fallen sämtliche Leuchtmittel, Leuchten sowie dazugehörige Fernbedienungen und Kabel unter die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Gemäss ihr sind Konsumentinnen und Konsumenten verpflichtet, diese in die Verkaufsgeschäfte oder zu einer offiziellen Sammelstelle zurückzubringen (Rückgabepflicht).
Zurückgenommen werden:
- ✅ Ständerlampen
- ✅ Hängelampen
- ✅ Wandlampen
- ✅ Tischlampen
- ✅ Solarlampen
- ✅ Spots
- ✅ Halogenscheinwerfer
- ✅ Lichterketten
- ✅ Energiesparlampen
- ✅ Leuchtstoffröhren
- ✅ LED-Lampen
Nicht zurückgenommen werden:
- ⛔ Glühbirnen gehören in den normalen Hauskehricht
Wie entsorgen?
Zurück an die Verkaufsstelle