Leuchten und Leuchtmittel

Seit August 2023 dürfen Leuchtstofflampen nicht mehr hergestellt oder in die Schweiz importiert werden. Der Grund: sie enthalten Quecksilber.

Deshalb gehören sie am Ende ihrer Lebensdauer unbedingt ins Recycling. Ausserdem enthalten sie Wertstoffe, die zurück in den Rohstoffkreislauf gehören. Auch LED-Lampen gehören fachgerecht entsorgt. Nebst Halbleitern enthalten sie Glas und wertvolle Metalle, die zurück in den Wertstoffkreislauf gehören.



Analog zu anderen Elektrogeräten fallen sämtliche Leuchtmittel, Leuchten sowie dazugehörige Fernbedienungen und Kabel unter die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Gemäss ihr sind Konsumentinnen und Konsumenten verpflichtet, diese in die Verkaufsgeschäfte oder zu einer offiziellen Sammelstelle zurückzubringen (Rückgabepflicht).


Zurückgenommen werden:

  • ✅ Ständerlampen
  • ✅ Hängelampen
  • ✅ Wandlampen
  • ✅ Tischlampen
  • ✅ Solarlampen
  • ✅ Spots
  • ✅ Halogenscheinwerfer
  • ✅ Lichterketten
  • ✅ Energiesparlampen
  • ✅ Leuchtstoffröhren
  • ✅ LED-Lampen

Nicht zurückgenommen werden:

  • ⛔ Glühbirnen gehören in den normalen Hauskehricht

Wie entsorgen?

Zurück an die Verkaufsstelle