Alkoholverkaufspatent

Der Alkoholverkauf (Spirituosen, Alcopops etc.) ist bewilligungspflichtig.

Das Alkoholverkaufspatent kann mit diesem Formular beantragt werden. Bitte reichen Sie das Formular mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Patentbeginn ein.

Das Patent für einen Betrieb wird erteilt, wenn der/die Gesuchstellende:

  • handlungsfähig ist;
  • charakterlich geeignet ist;
  • Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bietet;
  • zur Nutzung des Betriebes berechtigt ist.

Für den Ausschank von Alkohol (Abgabe zur Konsumation an Ort und Stelle) ist das Gastwirtschaftspatent notwendig.