Bauschutt

Bauschutt kann, soweit nicht mit Fremd- oder Schadstoffen vermischt, weitgehend wiederverwertet werden.

Bauschutt gehört nicht in den Hausmüll und muss fachgerecht entsorgt werden. Nach der Aufbereitung kann Bauschutt als Recyclingprodukt für den Strassen- und Wegebau wiederverwendet werden.

Wo kann entsorgt werden:

  • Kleine Mengen bis 200 kg: Direktanlieferung ZAB easydrive Bazenheid, Zwizachstrasse 19, 9602 Bazenheid
  • Grosse Mengen über 200 kg: über den Muldenservice

Was gilt als Bauschutt:

  • Geschirr, Porzellan, Kristallgläser und Trinkgläser, ofenfestes Kochgeschirr,
    Spiegel, Gips, Steine, Backsteine und Ziegel, Blumenkisten, Tontöpfe,
    kaputte Töpfe aus Ton, Blähton, Bauschutt in kleinen Mengen, Fensterglas,
    Autoscheiben, defekte Lavabos und Badewannen

Was gilt nicht als Bauschutt:

  • ⛔ Glasflaschen, Abbruchmaterial von Umbauten, asbesthaltige Abfälle (z.B. Blumenkistli oder Welleternit)

Abfälle mit freien oder sich freisetzenden Asbestfasern sind gesundheitsgefährdend und müssen als Sonderabfall entsorgt werden. Weitere Infos finden sie hier. (Website der SUVA)