Ladenöffnungszeiten

Für die Ladenöffnungszeiten gelten gesetzliche Vorgaben.

Allgemeine Ladenöffnungszeiten

  • Montag bis Freitag von 06.00 bis 19.00 Uhr
  • Dienstag bis 21.00 Uhr
  • Samstag, sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr 06.00 bis 17.00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen sind die Verkaufsgeschäfte geschlossen.

Erweiterte Ladenöffnungszeiten

Für Läden und Verkaufsstellen, die kleiner als 120 m2 sind und zur Hauptsache Lebensmittel anbieten, sowie für Kioske, Blumenläden und Videotheken gelten die erweiterten Ladenöffnungszeiten: Werktag von 05.00 bis 22.00 Uhr, Sonn- und Feiertags von 07.00 bis 21.00 Uhr.

Sonntagsverkäufe und Abendverkäufe

Sie möchten Ihr Geschäft am Sonntag öffnen oder abends länger offen halten? Ausnahmebewilligungen werden erteilt für:

  • allgemeine oder individuelle Sonntagsverkäufe, höchstens vier je Laden und Jahr (jeweils 10.00 bis 17.00 Uhr)
  • spezielle Verkaufsanlässe an Werktagen, höchstens zwei je Laden und Jahr (Abendverkauf oder Latenight-Shopping)

Für hohe Feiertage (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag) sind keine Ausnahmen zulässig.

Füllen Sie dieses Formular aus. Das Gesuch muss mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Datum eingereicht werden. Die Kosten pro Sonntags- oder Abendverkauf liegen bei 75 Franken pro Geschäft und Tag. Bei Sammelgesuchen von mindestens zehn Geschäften kann eine reduzierte Pauschalgebühr abgemacht werden.

Sonderregelung Sonntags- und Abendverkäufe im Advent

Im Advent finden jeweils zwei mit WilShopping abgesprochene Adventseinkäufe statt. Für diese Sonntagsverkäufe gelten reduzierte Bewilligungsgebühren (50 Franken für einen Sonntag und 80 Franken für zwei Sonntage).

Bitte füllen Sie auch für diese Sonntagsverkäufe das Formular aus.