Gesetzliche Schliesszeiten

Gewerbebetriebe müssen während bestimmten Zeiten geschlossen sein.

Die Schliessungszeit dauert von Sonntag bis Donnerstag von 00.00 bis 05.00 Uhr. Am Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag wurde die Schliessungszeit von 01.00 bis 05.00 Uhr festgelegt.

Die Schliessungszeit kann für einzelne Veranstaltungen oder für einzelne Betriebe auf Gesuch hin verkürzt werden. Wenn für einzelne Betriebe erstmals die Schliessungszeit geändert wird, ist eine Baubewilligung nötig.

Gemäss Gastwirtschaftsreglement der Stadt Wil beginnt die Schliessungszeit nach folgenden wiederkehrenden Veranstaltungen um 01.00 Uhr:
a) Wahl- und Abstimmungssonntage
b) Tage mit Bürgerversammlungen öffentlicher Korporationen
c) Sonntage vor dem Mai- und Othmarsmarkt

Die Schliessungszeit wird nach folgenden wiederkehrenden Veranstaltungen aufgehoben:
  • Dauer der Fastnachtszeit, vom Gümpelimittwoch bis Fastnachtsmontag
  • Mai- und Othmarsmarkt
  • 1. August
  • Silvester