Im Bereich Abwasser gelten in der Stadt Wil nachstehende Bestimmungen und Reglemente.
- Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter bezogenes Frischwasser, Verrechnung 2x jährlich jeweils Ende Mai und Ende November
- Entwässerungsgebühr pro Quadratmeter Grundstücksfläche, Verrechnung 2x jährlich jeweils Ende Mai und Ende November
- Gebäudebeitrag bei Neubau, Umbau und Renovationen, provisorische Verrechnung bei Erteilung der Baubewilligung, definitive Verrechnung nach Schätzung
- Flächenbeitrag pro Quadratmeter versiegelte Verkehrsanlage
Es gelten die Normen und Richtlinien der Fachverbände SIA, VSA, VSS sowie der Schweizerischen Normenvereinigung SNV. Im Speziellen: SN 592 000 Planung und Erstellung von Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung; VSA-Richtlinie Regenwasserentsorgung; SN 509 431 Entwässerung von Baustellen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Reglementen und Tarifübersichten: