Die Stadt Wil unterstützt die örtlichen Landwirte bei der Zusammenarbeit mit dem kantonalen Landwirtschaftsamt.
Grundsätzlich läuft alles was mit Landwirtschaft zu tun hat direkt über den Kanton. Die Gemeinde begleitet die Strukturdatenerhebung der Betriebe und steht bei Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier: Landwirtschaftsamt Kanton St. Gallen
Schleppschlauch-Obligatorium:
Seit dem 1. Januar 2024 besteht für das Ausbringen der Gülle ein Schleppschlauch-Obligatorium. Es gibt jedoch Flächen, die davon ausgenommen sind. Unter folgendem Link finden Sie die Flächen, auf welchen eine Schleppschlauch-Pflicht herrscht. Flächen mit Schleppschlauch-Pflicht (orange markiert).