Menschen mit einer Behinderung sollen ihr Leben in Eigenverantwortung und Selbstbestimmung gestalten und soziale Teilhabe leben können.
Die Gleichbehandlung aller Menschen ist als Grundrecht in der schweizerischen Gesetzgebung verankert. Die Bundesverfassung sieht Massnahmen vor, um die Benachteiligung Menschen mit einer Behinderung zu beseitigen. Daraus ergeben sich Aufgaben für Städte und Gemeinden: Zum Beispiel müssen Bauten barrierefrei und behindertengerecht sein, der öffentliche Verkehr und Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderung zugänglich sein.
Das Leitbild "Menschen mit Behinderungen" skizziert die Grundzüge der städtischen Behindertenpolitik und formuliert konkrete Massnahmen für eine behindertengerechte Stadt.