Schulferien
Am letzten Schultag vor Ferienbeginn endet der Unterricht jeweils nach Stundenplan, spätestens jedoch um 16.00 Uhr. Vor Pfingsten endet der Unterricht nach Stundenplan.
Urlaubsgesuche
Die Urlaubspraxis für Schülerinnen und Schüler wird in der Absenzen- und Urlaubsregelung festgehalten.
Jokerhalbtage (Freistellungskontingent): Jede Schülerin und jeder Schüler hat Anspruch auf zwei Jokerhalbtage pro Schuljahr. Die Inanspruchnahme muss mindestens zwei Tage im Voraus über PUPIL Connect gemeldet werden. Sie können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Nicht bezogene Jokerhalbtage verfallen am Ende des Schuljahres.
Urlaubsgesuche: Urlaubsgesuche für voraussehbare Abwesenheiten, die nicht durch andere Absenzgründe (Krankheit, Unfall, Arztbesuche, Jokerhalbtage) abgedeckt sind, müssen bei der Schulleitung eingereicht werden. Über die Bewilligung entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung der geltenden Urlaubsregelung. Grenzen Urlaubsgesuche an Ferien, leitet die Schulleitung das Gesuch an das Departement Bildung und Sport weiter. Reine Ferienverlängerungen werden in der Regel abgelehnt.