Schulferien
Am letzten Schultag vor Ferienbeginn endet der Unterricht jeweils nach Stundenplan, spätestens jedoch um 16.00 Uhr. Vor Pfingsten endet der Unterricht nach Stundenplan.
Urlaubsgesuche
Die Urlaubspraxis für Schülerinnen und Schüler wird in der Absenzen- und Urlaubsregelung festgehalten.
Freistellungskontingent: Die Eltern können ihr Kind an höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr durch eine schriftliche Meldung an die Klassenlehrperson vom Schulunterricht befreien. Die schriftliche Mitteilung sollte mindestens zwei Wochen im Voraus der Klassenlehrperson abgegeben werden.
Urlaubsgesuche: Urlaubsgesuche, welche über das Freistellungskontingent hinausgehen, müssen schriftlich bei der Klassenlehrperson eingereicht werden. Die Klassenlehrperson übergibt das Gesuch der zuständigen Entscheidungsinstanz. Für Ferien und Ferienverlängerungen werden in der Regel keine Urlaube erteilt.