Kleinplakate für Veranstaltungen
Von jedem Plakat können maximal sieben Exemplare (max. 29.7cm x 42 cm gross) spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung beim Informationsschalter im Rathaus abgegeben werden. Zusätzlich dürfen vier Plakate, Grösse A4, für den internen Aushang (im Rathaus, Marktgasse 57, Schwertstiege und beim Departement Bau, Umwelt und Verkehr in Bronschhofen) abgegeben werden. Die Plakate werden frühestens zwei Wochen vor dem Anlass aufgehängt und bleiben zwei Wochen hängen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, kostenpflichtig Veranstaltungen auf grossen Plakatständern (89.5cm x 128 cm) zu bewerben. Bei Interesse nehmen Sie bitte mit der Fachstelle Kultur Kontakt auf.
Werbeplakate für Waren und Dienstleistungen sowie Abstimmungs- und Wahlpropaganda werden nicht aufgehängt. "Wilde" Plakatierung wird entfernt und die Veranstalterin respektive der Veranstalter gebüsst.
Strassenreklamen für Veranstaltungen
Als Strassenreklamen gelten alle Formen von Werbung und andere Ankündigungen in Schrift, Bild, Licht, Ton und dergleichen, die Autofahrende wahrnehmen können, während sie ihre Aufmerksamkeit dem Verkehr zuwenden. Die gilt auch für zeitlich begrenzte Reklamen.
Bei der Plakatierung wird zwischen unbefristeten und befristeten Reklamen sowie zwischen Plakatierung an Staatsstrassen und Gemeindestrassen unterschieden. Plakate für Veranstaltungen und politischen Plakate (Wahlen und Abstimmungen) gelten als befristete Reklamen.
Bei befristeten Reklamen, die der Bewilligungspflicht gemäss Baugesetz und/oder Baureglement unterstehen, können die politischen Gemeinden ihre Kompetenz zur Erteilung der Baubewilligung dem Polizeikommando übertragen. Die Stadt Wil hat davon Gebrauch gemacht. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach dem Gesetz über die Verfahrenskoordination in Bausachen (VkoG). Demnach beinhaltet die Reklamebewilligung des Polizeikommandos ebenfalls die baupolizeiliche Bewilligung in der Stadt Wil.
Befristete Strassenreklamen an Kantonsstrassen
Für befristete Strassenreklamen an Kantonsstrassen gibt es in der Stadt Wil vier fixe Standorte:
- Parzelle 29W. Bronschhoferstrasse, Höhe Eggfeld
- Parzelle 18W, Zürcherstrasse, vor Einmündung Schillerstrasse
- Parzelle 1026W St. Gallerstrasse
- Parzelle 3420W, Toggenburgerstrasse, vor RLZ Gebäude
Es muss eine Bewilligung bei der Kantonspolizei St. Gallen eingeholt werden:
Verkehrspolizei
Kantonspolizei St. Gallen
Klosterhof 12
9001 St. Gallen
+41 58 229 49 49
infokapo@kapo.sg.ch
Befristete Strassenreklamen an Gemeindestrassen:
Für die befristete Plakatierung an Gemeindestrassen muss eine Bewilligung eingereicht werden. Dafür werden nachstehende Dokumente benötigt:
- Gesuchsformular G1 unterschrieben von Gesuchsteller und Grundeigentümer
- Situationsplan der Parzelle mit eingezeichnetem Plakatstandort (zur Überprüfung der Sichtberme)
- Beschreibung der Plakatierung (Masse, Beschriftung, Farbe)
- Aushängedauer von-bis
Die Dokumente müssen spätestens 4 Wochen vor dem Start der Aushängedauer gesandt werden an:
Stadt Wil
Departement Bau, Umwelt und Verkehr
Bewilligungen
Hauptstrasse 20
9552 Bronschhofen
+41 71 914 47 19
bewilligungen@stadtwil.ch
Unbefristete Strassenreklamen
Bitte nehmen Sie mit der Abt. Bewilligungen Kontakt auf.