Solaranlagen / Photovoltaikanlagen

Solar- und Photovoltaikanlagen werden je nach Standort unterschiedlich bewilligt / bestätigt.

Solaranlagen / Photovoltaikanlagen mit Meldeformular

Auf Dächern in der Bau- und Landwirtschaftszone benötigen genügend angepasste Solaranlagen (s. rechtliche Grundlagen) keine Baubewilligung sondern lediglich eine Bestätigung der zuständigen Behörde - Meldeformular.


Solaranlagen / Photovoltaikanlagen mit Baugesuchsformular

Für Anlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler und nationaler Bedeutung sowie Anlagen welche nicht als "genügend angepasst" gelten (s. rechtliche Grundlagen) gilt das normale Baubewilligungsverfahren mittels Baugesuchsformular.


Das Melde- oder Baugesuchsformular muss zwingend vor Bau-/Installationsbeginn bei uns eingereicht werden. Eine Installation darf erst erfolgen, wenn das Gesuch bestätigt resp. bewilligt wurde.

In der Stadt Wil gibt es spezifische Vorschriften und Richtlinien für die Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen, die darauf abzielen, sowohl die Sicherheit als auch die Integration in die Umgebung zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Punkte:
  • Einhaltung von Bauvorschriften: Die Installation muss den kantonalen und kommunalen Bauvorschriften entsprechen.
  • Netzanschluss: Für den Anschluss an das öffentliche Stromnetz sind spezifische technische Anforderungen zu beachten. Es gibt Regelungen zur Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom, der ins Netz eingespeist wird. Bitte kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber, da er über die Installation informiert werden muss.
  • Förderprogramme: Die Stadt Wil und der Kanton bieten verschiedene Förderprogramme an, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind. Fördergelder müssen zwingend vor Bau-/Installationsbeginn beantragt werden.

Förderbeiträge Kanton St. Gallen

Förderbeiträge Stadt Wil