Sie können das Gastgewerbepatent mit diesem Formular beantragen. Wenn Sie Alkohol verkaufen möchten, müssen Sie zusätzlich dieses Formular ausfüllen.
Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt:
- die Abgabe alkoholischer Getränke zum Genuss an Ort und Stelle;
- die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken zum Genuss an Ort und Stelle, wenn der Betrieb wenigstens sechs Steh- oder Sitzplätze hat;
- die Durchführung von Veranstaltungen, an denen mitgebrachte und angelieferte Speisen und Getränke konsumiert werden.
Das Patent für einen Betrieb wird erteilt, wenn der oder die Gesuchstellende:
- handlungsfähig ist;
- charakterlich geeignet ist;
- Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bietet;
- zur Nutzung des Betriebes berechtigt ist.
Der gastgewerblichen Nutzung dürfen keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen. Betreffend baulichen und feuerpolizeilichen Vorschriften muss direkt mit der Abteilung Bewilligungen der Stadt Wil Kontakt aufgenommen werden. Betreffend lebensmittelpolizeilichen Vorschriften steht Ihnen das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen zur Verfügung.
Sofern der Gastgewerbebetrieb neu entsteht, die Schliessungszeiten des bisherigen Betriebes geändert werden oder das Betriebeskonzept des Gastgewerbebetriebes neu wird (z.B. ruhiges Speiselokal in Pub-Betrieb), muss das Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Abteilung Bewilligungen auf.
Wirten Dritte in einem Betrieb auf eigene Rechnung und ist der Patentinhaber nicht für den Anlass verantwortlich und anwesend, wird ein separates Festwirtschaftspatent für Anlässe benötigt.