In der Stadt Wil braucht man für Strassenmusik und andere künstlerische Darbietungen eine Bewilligung.
Für Strassenmusikantinnen und -musikanten respektive für die Erteilung einer Bewilligung für Strassenmusik gelten folgende Richtlinien:
- Pro Tag wird höchstens eine Bewilligung ausgestellt.
- Die Anzahl Bewilligungen pro Woche kann eingeschränkt werden.
- Für Sonntag wird grundsätzlich keine Bewilligung ausgestellt.
- Die Musizierenden müssen sich an die Bewilligung sowie an die darin vorgegebenen Standorte und Zeiten halten.
- Damit eine gewisse Abwechslung entsteht und nicht immer die gleichen Personen in Wil musizieren, wird nicht jede Woche den gleichen Musizierenden eine Bewilligung erteilt. Nach Bewilligungserteilung kann frühestens wieder in drei Wochen um eine Bewilligung ersucht werden.
- Die Strassenmusik hat in angemessener Lautstärke zu erfolgen, Verstärker sind in der Regel nicht erlaubt.
Wenn Sie Strassenmusik machen möchten, nehmen Sie bitte mit der Fachstelle Kundenservice, Gewerbe und Markt Kontakt auf. Die Bewilligungsgebühr beträgt Montag bis Freitag 30 Franken pro Wochentag und am Samstag 50 Franken.