Zuzug

Wer nach Wil zuzieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden.

Sie können Ihren Zuzug online oder persönlich beim Einwohneramt melden. Personen, die aus dem Ausland zuziehen, müssen sich persönlich beim Einwohneramt anmelden. Bitte erscheinen Sie mindestens 30 Minuten bevor der Schalter schliesst. Bevor Sie sich anmelden, müssen Sie sich zuerst bei der bisherigen Wohngemeinde abmelden.

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Schweizer und Schweizerinnen

  • Identifikationsausweis (Identitätskarte oder Pass)
  • Heimatschein (für jede volljährige Person mit Schweizerbürgerrecht)
  • Familienausweis (für verheiratete Personen mit minderjährigen Kindern)
  • Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers/der Logisgeberin
  • Aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung

Ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA)

Bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde in der Schweiz:

  • Ausländerausweis
  • Gültiger Reisepass oder gültige/r Identitätskarte/Personalausweis
  • Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers/der Logisgeberin
  • aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung

Bei einem Zuzug aus dem Ausland:

  • Gültiger Reisepass oder gültige/r Identitätskarte/Personalausweis mit Zusicherung oder Aufenthaltsgesuch A1 mit Beilagen (siehe Website Migrationsamt)
  • Zivilstandsbescheinigung
  • Nachweis der Sorgerechtsregelung (bei Zuzug mit Kindern mit nur einem Elternteil)
  • Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers/der Logisgeberin

Ausländische Staatsangehörige (übrige Staaten)

Bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde im Kanton St.Gallen:

  • Ausländerausweis
  • gültiger Reisepass
  • Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin
  • aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung

Bei einem Zuzug aus einem anderen Kanton (das Gesuch muss vorgängig eingereicht werden):

  • Ausländerausweis
  • gültiger Reisepass oder gültige/r Identitätskarte/Personalausweis
  • aktueller Betreibungsregisterauszug und Bestätigung über allfälligen Sozialhilfebezug der letzten Wohngemeinde
  • aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung
  • Personen mit Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) oder Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) zusätzlich Gesuchsformular A1 (siehe Website Migrationsamt) sowie Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung
  • Ziehen Sie gemeinsam mit dem Schweizer Ehepartner zu, werden für die Anmeldung die Unterlagen analog dem Schweizer Ehepartner benötigt.

Wochenaufenthalt

Personen, die sich in Wil als Wochenaufenthalter oder Wochenaufenthalterin anmelden möchten, müssen zusätzlich zur Anmeldung diesen Fragebogen ausfüllen und einreichen.

Anschliessend prüft das Einwohneramt, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt erfüllt werden. Der für eine Nebenniederlassung nötige Heimatausweis kann auch nach Bewilligung des Wochenaufenthaltes eingereicht werden. So können allfällige Kosten für einen Heimatausweis bei Ablehnung eingespart werden.