Beistandschaft

Die Berufsbeistandschaft führt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mandate.

Die durch die KESB Wil-Uzwil angeordneten Beistandschaften betreffen einzelne oder mehrere Lebensbereiche der schutzbedürftigen Personen. Möglich sind Vertretungen, Mitwirkungen oder Begleitungen in administrativen, rechtlichen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten. Die Massnahmen werden individuell auf die Bedürfnisse der betroffenen Personen abgestimmt. Die Beiständinnen und Beistände reichen der KESB alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeit ein.