03. Juli 2025
Seit Mai herrschen in der Nordostschweiz Hitze und Trockenheit. Im Juni sind nur zwischen 50 bis 80 Prozent der normal üblichen Niederschläge gefallen. Die Flusswasserstände und Grundwasserstände sinken kontinuierlich und liegen im Bereich des Niedrigwassers, teilweise sehr tief. Die Seepegelstände bewegen sich um das saisonale Minimum. Die Wassertemperaturen der St.Galler Bäche und Seen liegen 4 bis 8 Grad über den saisonal üblichen Werten und erreichen an fast zwei Dritteln der Messtationen täglich Werte über 20 Grad; ein Viertel der Messstationen misst kritische Werte über 25 Grad. Für Wasserlebewesen bedeutet zu wenig und zu warmes Wasser mit geringer Sauerstoffsättigung Lebensgefahr.
2025 ähnlich wie die Rekordsommer 2003, 2018
Die Trockenheitslage im Kanton St.Gallen hat sich in den letzten Wochen schnell und deutlich verschlechtert. Sie ist mittlerweile mit der Situation in den Rekordsommern von 2003 und 2018 vergleichbar. Ohne flächendeckende und regelmässig wiederkehrende Niederschläge werden die Abflüsse, Seewasserstände und Grundwasserstände weiter sinken. Lokale Gewitter geben keine Entspannung der Trockenheitssituation.
Bei den grösseren öffentlichen Wasserversorgungen sind derzeit keine Versorgungsengpässe bekannt. Ebenso ist der Bodensee trotz tiefer Wasserstände ein genügend grosser Trinkwasserspeicher. Kritischer ist die Lage in Hang- und Berggebieten, wenn diese hauptsächlich kleinere Quellen nutzen. Die örtlichen Wasserversorgungen können Massnahmen für ihr Versorgungsgebiet festlegen.
Gefahrenstufe 3 in den nördlichen Regionen des Kantons
Der Fachstab Trockenheit des Kantons St.Gallen hat die Naturgefahrenstufe für Trockenheit in den Gefahrenregionen Untertoggenburg, Rheintal, Neckertal, Fürstenland und St-Gallen-Rorschach auf Stufe 3 erhöht. Im Obertoggenburg, im Werdenberg und Linthgebiet besteht weiterhin Gefahrenstufe 2. Im Seeztal und Sarganserland besteht Gefahrenstufe 1. Das Kantonsforstamt belässt die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton auf Stufe 2. Von einem kantonalen Feuerverbot in Wald- und Waldesnähe sieht der Kanton aktuell ab, jedoch mahnt er zum vorsichtigen Umgang mit Feuer in der Natur. Schon brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen. In der Gefahrenregion Walensee mit den Gemeinden Amden und Weesen herrscht Gefahrenstufe 3.
Massnahmen und Verhaltensanweisungen:
Wald und Waldränder | - Machen Sie Feuer nur in bestehenden Feuerstellen. - Beobachten Sie das Feuer immer, und löschen Sie einen Funkenwurf sofort. - Löschen Sie das Feuer beim Verlassen der Feuerstelle vollständig. - Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. |
Privater Wasserverbrauch | - Verbot von Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch in den Regionen mit Gefahrenstufe 3 - Verwenden Sie Wasser sparsam! - Die Sicherstellung der Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung ist eine wichtige Aufgabe, welche von den politischen Gemeinden oder von Korporationen und Ortsgemeinden wahrgenommen wird. Informieren Sie sich bei Ihrer Trinkwasserversorgung vor Ort bzgl. Wasserqualität und Wasserdargebot |
Wasserentnahmen Landwirtschaft | - Verbot von bewilligten Entnahmen aus der Thur ab Wattwil flussabwärts und aus sämtlichen kleinen Oberflächengewässern in den Regionen mit Gefahrenstufe 3. Bezügerinnen und Bezüger werden persönlich, schriftlich informiert. - Sparsamer Umgang mit Wasser! - Einschränkung der Bewässerung auf Neubepflanzungen - Bewässerung nur in verdunstungsarmen Tages- und Nachtzeiten |