Am 1. Januar 2023 trat das totalrevidierte Vollzugsreglement zum Energiefondsreglement in Kraft. Gesuche, welche seit dem 1. Januar 2023 eingegangen sind, werden nach dem neuen Vollzugsreglement vom 9. November 2022 behandelt. Per 1. Januar 2024 trat zudem Nachtrag I zum Vollzugsreglement vom Energiefondsreglement in Kraft. Gemäss diesem Nachtrag gibt es eine Änderung bei der Förderung von Wärmepumpen. Durch einen Stadtratsbeschluss vom 21. November 2023 wird zudem per 1. Januar 2024 die Förderung von Solar-Speicherbatterien aufgehoben.
Der Energiefonds der Stadt Wil unterstützt Energiefonds-Fördergesuche auf dem Gebiet der Stadt Wil in den Versorgungsgebieten der Elektrizitätsversorger, welche in den Energiefonds einzahlen.
Energiefördermassnahmen der Stadt Wil:
1 MINERGIE-P bei Neubauten: Merkblatt
2 Energetische Erneuerung der Gebäudehülle, Einzelbauteil: Merkblatt
4 Ersatz elektrische und fossile Heizungen durch Wärmepumpe: Merkblatt
7 Solarstromanlagen (Photovoltaik): Merkblatt
8 Solar-Speicherbatterie: Die Förderung von Solar-Speicherbatterien wurde per 1. Januar 2024 aufgehoben.
22 AKTION Cargo-Bike mit elektrischer Tretunterstützung: Merkblatt
23 AKTION Velo-Gross-Anhänger mit integrierten Bremsen: Merkblatt
Vorgehen
Gesuchseinreichung Übergangslösung für die Zeitspanne vom 1. bis 31. Juli 2025
Zu beachten:
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Energiefondsreglement
Vollzugsreglement zum Energiefondsreglement
Flyer Energiefonds
Flyer Veloanhänger
Anfragen zu den kommunalen und kantonalen Förderprogrammen werden von der Fachstelle Energie des Departements Versorgung und Energie bearbeitet. Auch werden die städtischen Fördergelder gemäss Energiefondsreglement geprüft.