09. Dezember 2020
Im März 2020 stellte das Departement des Innern des Kantons St. Gallen der Stadt Wil eine aufsichtsrechtliche Anzeige einer Privatperson zu. Es nimmt dabei Bezug auf das vorhergehende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. Februar 2020, welches festgestellt hat, dass das Reglement über die Benutzung von Schul-, Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Wil den Anforderungen an das abgaberechtliche Legalitätsprinzip nicht genüge. Infolgedessen hat die Stadt Wil seither auf die Verrechnung von Gebühren für die Benutzung der Schul- und Sportanlagen verzichtet.
Um den Mangel zu beheben, legt der Stadtrat dem Stadtparlament nun ein Reglement über die Benutzung dieser Anlagen vor, in dem stufengerecht die Grundsätze für die Nutzung der verschiedenen Anlagen geregelt werden. Die Ausführungsbestimmungen für die Nutzung der Anlagen sollen weiterhin vom Stadtrat erlassen werden.
Für die Nutzenden ergeben sich mit der Inkraftsetzung des neuen Reglements grundsätzlich keine Änderungen. Auch an den bereits heute geltenden Gebühren soll unverändert festgehalten werden. Der Stadtrat wird das Reglement über die Benutzung von Schul-, Sport- und Freizeitanlagen nach Genehmigung durch das Stadtparlament sowie dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist möglich umgehend in Kraft setzen. Somit können ab dann insbesondere für private und kommerzielle Anlässe wieder Benutzungsgebühren erhoben werden.