Beschlüsse des Stadtrats betreffend Gesuch der FC Wil 1900 AG um finanzielle Unterstützung

Mit Datum vom 23. Februar 2017 ist ein Schreiben der FC Wil 1900 AG mit einem Gesuch um finanzielle Unterstützung bei der Stadt Wil eingegangen. Der Stadtrat hat dieses Gesuch an seiner gestrigen Sitzung behandelt und dabei folgende zwei Beschlüsse gefasst: 1. Der Stadtrat kann aus finanzrechtlichen Gründen auf das Gesuch der FC Wil 1900 AG nicht eintreten. 2. Eine finanzielle Unterstützung an die FC Wil 1900 AG durch Steuergelder wird ausgeschlossen.

02. März 2017



A) Am 8. Februar 2017 berichteten verschiedene Medien, dass die Investorengruppe um Mehmet Nazif Günal die FC Wil 1900 AG verlassen habe. Es wurde bekannt, dass die türkischen Verwaltungsräte ihre Verwaltungsratsmandate per sofort niederlegen und ihr Darlehen kündigen. Die verbliebenen Verantwortlichen der FC Wil 1900 AG um Roger Bigger bildeten in der Folge ein Gremium, welches das Ziel verfolgt, das Überleben des Clubs in der Challenge-League zu sichern.

B) Am 14. Februar 2017 fand ein Treffen zwischen einer Delegation der FC Wil 1900 AG und einer Delegation des Stadtrats statt. Dabei wurden seitens der Club-Verantwortlichen die aktuellen Geschehnisse geschildert und ein möglicher Sanierungsplan skizziert. Zudem bat die FC Wil 1900 AG um finanzielle Unterstützung durch die Stadt Wil. Diesbezüglich wurde vereinbart, dass die FC Wil 1900 AG einen schriftlichen Antrag um finanzielle Unterstützung bis zum 21. Februar 2017 zuhanden des Stadtrats einreichen kann. Somit könne der Stadtrat an der Stadtratssitzung vom 22. Februar 2017 über eine mögliche finanzielle Unterstützung beraten. Bis zum vereinbarten Zeitpunkt wurde indes kein entsprechendes Gesuch eingereicht; eine Beratung durch den Stadtrat an der besagten Sitzung war somit nicht möglich.

C) Am späten Abend des 23. Februars 2017 reichte die FC Wil 1900 AG dem Stadtrat ein schriftliches Gesuch um finanzielle Unterstützung ein. Darin werden für den Betrieb der Nachwuchsmannschaften E-11, FE-12, FE-13 und FE-14 sowie U-15, U-16 und U-20 Beiträge von insgesamt 200'000 Franken erbeten, verteilt auf zwei Jahre. Mit Datum vom 24. Februar 2017 wurde der Eingang des Gesuches durch die Stadtkanzlei wie folgt bestätigt:

Zudem wurde den Verantwortlichen der FC Wil 1900 AG mitgeteilt, dass eine Beratung des nun vorliegenden Gesuches an der nächsten ordentlichen Stadtratssitzung am 1. März 2017 möglich ist. Ein Beschluss auf zirkulärem Wege wurde aufgrund der komplexen Thematik als nicht angemessen beurteilt, und das Ansetzen einer vorgezogenen ausserordentlichen Stadtratssitzung war aus termintechnischen Gründen nicht möglich.





2. Der Stadtrat begrüsst das Engagement der Verantwortlichen der FC Wil 1900 AG für die Abwendungen eines Konkurses zur Gewährleistung des Spielbetriebs in der Challenge-League und zur Erhaltung der Arbeitsplätze. Zudem ist es ihm ein Anliegen, dass die Nachwuchsmannschaften weiterhin erfolgreich trainiert werden können; dem Fussball als Breitensport kommt im Sinne einer Jugend-, Sport- und Gesundheitsförderung auch eine gewisse gesellschaftliche Bedeutung zu. Dabei ist festzuhalten, dass die Stadt Wil schon heute jährlich finanzielle Beiträge für die Unterstützung der Jugendmannschaften sowie für den FC Wil Breitensport leistet. Die FC Wil 1900 AG entrichtet der WISPAG als Betreiberin des Sportparks Bergholz für die Miete des Fussballstadions jährlich einen Beitrag in der Höhe von Fr. 27'500.-. Von der FC Wil 1900 AG werden nebst der Stadionbelegung weitere Leistungen der WISPAG in Anspruch genommen; beispielsweise der Platzunterhalt für Arena und Trainingsgelände sowie die Wartung der Anlagen und Räumlichkeiten. Indirekt werden diese Leistungen durch den von der Stadt an die WISPAG geleisteten jährlichen Betriebsbeitrag in der Höhe von Fr. 1,5 Mio. subventioniert. Eine finanzielle Unterstützung der FC Wil 1900 AG durch die Stadt Wil ist somit - sei es im Jugend- oder Erwachsenenbereich - bereits heute Tatsache.

3. Wie in Ziff. 1 der Erwägungen erwähnt, liegen dem Stadtrat keine detaillierten Kenntnisse über den aktuellen Stand der Sanierungsmassnahmen bzw. über die finanzielle Lage der FC Wil 1900 AG vor. Die zur Verfügung stehenden Informationen reichen für eine fundierte, gesicherte Beurteilung nicht aus. Der Stadtrat erachtet es als nicht opportun, Steuergelder in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft zu investieren, nicht zuletzt auch aufgrund der intransparenten finanziellen Situation. Zudem kann auch mit einer Sprechung von Geldern durch den Stadtrat ein Konkurs der FC Wil 1900 AG nicht ausgeschlossen werden, was die Rechtfertigung der Einsetzung von Steuergeldern zusätzlich erschwert.

4. Der Stadtrat ist bereit, im Rahmen seiner Finanzbefugnisse eine finanzielle Unterstützung für das Bestehenbleiben bzw. die Fortführung des Trainings- und Spielbetriebs der Juniorenmannschaften zu prüfen. Dabei kann aus seiner Sicht jedoch nicht die FC Wil 1900 AG als Gesuchstellerin agieren, sondern eine mögliche Nachfolgeorganisation für die Übernahme des Nachwuchsbetriebs.