Bewilligungen für Sonntagsverkauf

Viele Wiler Geschäfte haben an den Sonntagen vom 6. und 20. Dezember 2020 jeweils von 12 bis 17 Uhr geöffnet. Wer noch keine Bewilligung hat, kann dies noch bis Ende November vereinfacht erledigen.

06. November 2020

Falls Geschäfte an einem oder beiden Sonntagen offen haben wollen, ist in jedem Fall eine Bewilligung der Stadt Wil notwendig. Die Bewilligung für den Sonntagsverkauf beinhaltet auch diejenige für die Sonntagsarbeit.

Geschäfte können bis zum 30. November 80 Franken einzahlen (50 Franken für einen Sonntag). Hierfür muss kein ordentliches Gesuch gestellt, sondern nur das Formular « Bewilligungsgesuch für Sonntagsverkauf im Advent » ausgefüllt und eingereicht werden. Es wird keine separate Rechnung verschickt, die reduzierte Bewilligungsgebühr wird formlos eingezahlt. Verspätete Anmeldungen oder Einzahlungen führen dazu, dass eine ordentliche Bewilligung mit den ordentlichen Gebühren beantragt werden muss.