Viele Wiler Geschäfte haben an den Sonntagen vom 8. und 22. Dezember 2019 jeweils von 12 bis 17 Uhr geöffnet. Wer noch keine Bewilligung hat, kann dies noch bis Ende November vereinfacht erledigen.
26. November 2019
Falls Geschäfte an beiden oder einem der beiden Sonntage offen haben wollen, ist in jedem Fall eine Bewilligung der Stadt Wil notwendig. Die Sonntagsverkaufsbewilligung beinhaltet auch die Sonntagsarbeitsbewilligung.
Geschäfte können noch bis zum 30. November 80 Franken einzahlen (50 Franken für einen Sonntag). Mehr Informationen zum vereinfachten Verfahren gibt es hier . Verspätete Anmeldungen oder Einzahlungen führen dazu, dass eine ordentliche Bewilligung mit den ordentlichen Gebühren beantragt werden muss.