Charta «Lohngleichheit im öffentlichen Sektor»

Bundesrat Alain Berset hatte im Herbst 2016 im Rahmen des zweiten nationalen Treffens zur Förderung der Lohngleichheit in der öffentlichen Verwaltung eine Charta für die Gleichstellung in den Löhnen lanciert. «Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion», sagte der Vorsteher des Departements des Innern an diesem Anlass – das Streben nach gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit bleibe ein aktuelles Thema. Der Bund sowie zehn Kantone und 15 Gemeinden – unter ihnen die Stadt Wil – gehören zu den Erstunterzeichnern der Charta «Lohngleichheit im öffentlichen Sektor». Sie verpflichten sich damit, Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich umzusetzen.

15. Februar 2017

Rund 350 Personen sind bei der Stadt Wil angestellt, davon sind 49 Prozent Frauen und 51 Prozent Männer – das bildet ziemlich genau das Geschlechterverhältnis in der Schweiz ab, das 51,4 Prozent Männer zu 48,6 Prozent Frauen beträgt. Von den 350 Mitarbeitenden sind gut die Hälfte in einem Teilpensum angestellt, wobei die Mehrheit dieser Teilzeitstellen, nämlich 133 von 172, von Frauen besetzt werden. Dies ist ein Indiz dafür, dass sich die Stadt Wil als Arbeitgeberin auch für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einsetzt. Und beispielsweise gerne bereit ist, Frauen nach der Geburt eines Kindes auch in einem Teilpensum weiter zu beschäftigen, wenn es betrieblich möglich ist und vom Team her aufgeht. Bei der Entlöhnung von Mitarbeitenden wird bei der Stadt Wil nicht zwischen Mann und Frau unterschieden. Sondern jede Stelle wird ausschliesslich nach ihren Anforderungen beurteilt und nach einem fixen Schlüssel bewertet. Gemäss dem sie dann in eine Klasse und Stufe eingeteilt wird, ganz ohne Unterschied zwischen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter. Das Gleiche gilt auch bei den Anstellungen ganz allgemein: Wenn eine Stelle ausgeschrieben wird, werden die eingehenden Bewerbungen nicht nach dem Geschlecht sortiert, sondern alleine danach, ob die sich bewerbenden Personen die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen mitbringen. Die in diesem Anforderungsschlüssel für die jeweilige Stelle festgelegt sind. Dabei gilt der Grundsatz: "Die richtigen Kompetenzen an der richtigen Stelle", das Geschlecht spielt hier keine Rolle. (sk.)