Feuerwerksverbot in der Stadt Wil

Auf dem gesamten Stadtgebiet herrscht ab morgen ein Feuerwerksverbot. Der Kanton St.Gallen hat zuvor bereits ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe beschlossen. An der Bundesfeier in Wil gibt es deshalb weder einen Funken noch ein Feuerwerk.

27. Juli 2022

Die Gewitter in den vergangenen Tagen haben zu keiner Entspannung der Trockenheit im St.Galler Wald geführt. Das kantonale Sicherheits- und Justizdepartement hat deshalb per Allgemeinverfügung ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter) beschlossen. Aufgrund der starken Trockenheit in der Stadt Wil hat die Stadt nun zusätzlich ein Feuerwerksverbot für das gesamte Stadtgebiet ab 28. Juli 2022 beschlossen. Die Verbote gelten bis auf Weiteres. Somit gilt auf dem Gemeindegebiet Wil die gleiche Regelung wie in den angrenzenden Thurgauer Gemeinden.

Im Abstand von 200 Metern zum Wald gilt demnach:

  • Kein Feuer machen, auch nicht in offiziellen Feuerstellen
  • Keine Raucherwaren wegwerfen

Auf dem ganzen Stadtgebiet gilt:

  • Kein Feuerwerk entzünden
  • Keine Himmelslaternen steigen lassen

An der Bundesfeier in Wil auf der Reitwiese wird es demnach weder einen Funken noch ein Feuerwerk geben. Der Festplatz befindet sich im 200-Meter-Radius zu einem Wald.