Finanzielle Unterstützung in Härtefällen beantragen

Die Stadt Wil unterstützt Organisationen, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Organisationen die vom Bund und Kanton zur Verfügung gestellten Unterstützungsbeiträge beansprucht und ausgereizt haben. Zudem müssen sie Leistungen im öffentlichen Interesse erbringen. Damit setzt der Stadtrat eine Empfehlung des Stadtparlaments um.

08. September 2020

Die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie können schwerwiegende Auswirkungen auf die finanzielle Lage von Organisationen haben. Zusätzlich zu den bisherigen Unterstützungsmassnahmen für Gewerbe und Kindertagesstätten leistet die Stadt Wil deshalb Unterstützung für vereinzelte Härtefälle.

Gemäss der Empfehlung des Stadtparlaments sollen Organisationen unterstützt werden, die in der Stadt Wil Leistungen im öffentlichen Interesse erbringen (z.B. in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales) und durch die finanziellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Die Organisationen müssen nachvollziehbare Belege erbringen, dass die übergeordneten Hilfen von Kanton und Bund vollumfänglich ausgeschöpft wurden und keine weiteren Hilfen beansprucht werden können. Weiter muss dargelegt werden, dass der Betrieb durch die Unterstützung der Stadt mindestens zwei Jahre fortgeführt werden kann.

Mit dieser Unterstützungsmöglichkeit reagiert der Stadtrat auf einen Beschluss des Stadtparlaments. Im Juli 2020 hatte dieses einer entsprechenden Resolution zugestimmt. Mit der Resolution wurde der Stadtrat aufgefordert, für Härtefälle ein geeignetes Prüfsystem zu schaffen, um Unterstützungsbeiträge leisten zu können.