Gesuche für Fastnachtsdekorationen

Lokale in der Stadt Wil, die ihre Räumlichkeiten fastnächtlich dekorieren wollen, benötigen dafür eine feuerpolizeiliche Bewilligung. Die Dekoration muss ausserdem vor der Eröffnung abgenommen werden.

19. Januar 2022

Gesuche müssen frühzeitig bei der Dienststelle Bewilligungen des Departements Bau, Umwelt und Verkehr eingereicht werden. Die Abnahme der bewilligten Dekoration ist zudem mindestens 48 Stunden vor der Eröffnung anzumelden. Die Kontrollen werden zusammen mit der Stadtpolizei durchgeführt.

Verkürzte Schliessungszeiten möglich

Lokale können für die Dauer der Beizenfastnacht verkürzte Schliessungszeiten beantragen. Hierzu muss sich der Patentinhaber oder die Patentinhaberin bei der Dienststelle Gewerbe und Markt melden. Für die Kontrolle wird eine Gebühr von 100 Franken erhoben. Allfällige Nachkontrollen werden separat verrechnet.

Für die Einhaltung der geltenden Corona-Massnahmen ist der Veranstalter respektive die Patentinhaberin verantwortlich.