Gesuche für Fastnachtsdekorationen jetzt einreichen

Lokale in der Stadt Wil, die ihre Räumlichkeiten fastnächtlich dekorieren wollen, benötigen dafür eine feuerpolizeiliche Bewilligung. Eingabefrist des Gesuchs ist 14 Tage vor der Eröffnung. Die Dekoration muss ausserdem vor der Eröffnung abgenommen werden.

10. Januar 2020

Gesuche können bei der Dienststelle Bewilligungen des Departements Bau, Umwelt und Verkehr eingereicht werden. Die Abnahme ist mindestens 48 Stunden vor der Eröffnung anzumelden. Die Kontrollen werden zusammen mit der Stadtpolizei durchgeführt.

Verkürzte Schliessungszeiten möglich
Lokale können für die Dauer der Beizenfastnacht verkürzte Schliessungszeiten beantragen. Hierzu muss sich der Patentinhaber oder die -inhaberin bis 31. Januar 2020 bei der Dienststelle Gewerbe und Markt melden. Für die Kontrolle wird eine Gebühr von 100 Franken erhoben. Allfällige Nachkontrollen werden separat verrechnet.

Fastnacht in Wil

  • 19. Februar 2020 Gümpeli-Mittwoch
  • 20. Februar 2020 Schmutziger Donnerstag
  • 26. Februar 2020 Aschermittwoch