27. Juli 2022
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann schreibt Arbeitgebenden mit mehr als 100 Beschäftigten vor, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Mit der in der Wiler Stadtverwaltung eingesetzten Arbeitsplatzbewertung stand dafür ein Hilfsmittel zur Verfügung, das im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann entwickelt worden war.
In die Analyse miteinbezogen worden waren 468 Personen (254 Frauen und 214 Männer) des Verwaltungspersonals. Nicht berücksichtigt worden sind Lernende und Praktikanten sowie die Lehrpersonen. Die unerklärte geschlechterspezifische Lohndifferenz von 4,6 Prozent zu Ungunsten der Frauen liegt innerhalb des Toleranzbereichs für die Differenz zwischen den Löhnen für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Damit liegt keine systematische Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts vor.
Mit der Überprüfung des Resultats wurde ein Treuhandbüro beauftragt. Die Revisionsstelle hält in ihrem Bericht fest, dass die Lohngleichheitsanalyse der Stadt Wil (ohne Lehrpersonen) für den Referenzmonat März 2021 in allen Belangen den Anforderungen gemäss dem Gleichstellungsgesetz sowie der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse entspricht.