Mit dem Fahrplanwechsel 13. Dezember 2020 wurden die Linienführungen der Buslinien 701, 702 und 703 angepasst. Die Linien verkehren nun grösstenteils auf dem Hin- und dem Rückweg auf der-selben Strecke und bedienen so die Mehrheit der Bushaltestellen neu in beide Richtungen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit mussten diese Haltestellen angepasst werden. Seit Anfang November wurde dafür in einigen Fällen eine sogenannte "Kap-Haltestelle" erstellt.
17. Dezember 2020
Bei Kap-Haltestellen wird die Fahrbahn verengt und so auch ohne angrenzendes Trottoir sowie ohne Beanspruchung von privaten Grundstücken ein gesicherter Warte-, Ein- und Ausstiegsbereich für Benutzende des öffentlichen Verkehrs geschaffen. Das Ein- und Aussteigen wird durch das Kap speziell mobilitätseingeschränkten Personen erleichtert. Kap-Haltestellen dienen nicht der Behinderung des motorisierten Individualverkehrs.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Der Verkehrsteilnehmer, welcher die Verengung umfahren muss, hat dem entgegenkommenden Verkehr den Vortritt zu gewähren.
- Fussgängerinnen und Fussgänger, welche die Strasse queren möchten, haben keinen Vortritt.
- Dem öffentlichen Verkehr soll nach Möglichkeit unabhängig von der gesetzlichen Ausgangslage jeweils der Vortritt gewährt werden.
- Beim Abwarten des Gegenverkehrs, speziell bei Bussen, genügend Abstand zur Fahrbahnverengung halten, um das Blockieren von diesem zu vermeiden.
- Beim Folgen des Busses den Fahrgastwechsel vor dem Kap abwarten und anschliessend gegebenenfalls dem Gegenverkehr den Vortritt gewähren.