Mitteilungen des Stadtrats

29. Oktober 2024

  • Der Stadtrat hat die Interpellation "Gelten Gesetze und Vorschriften auch für Barbershops und Nagelstudios?" von Pascal Stieger (SVP) beantwortet. Er schreibt, die Stadtpolizei habe Barbershops und Nagelstudios in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit schon mehrfach kontrolliert. Daraus resultierten in Einzelfällen strafrechtliche Anzeigen. Der Stadtrat hält aber fest, dass Barbershops, Coiffeurbetriebe oder Nagelstudios nicht unter das Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung fallen und ihre Dienstleistungen über die ordentlichen Ladenöffnungszeiten hinaus anbieten können.
    Unterlagen
  • Auf die Interpellation "salü oder au revoir – Wiler Abendtaxi in der Sackgasse?" antwortet der Stadtrat, dass ein vorzeitiger Abbruch des Projekts für ihn derzeit nicht in Frage komme. Stadt und Kanton beurteilten das On-Demand-Angebot in öV-planerischer Hinsicht als wirtschaftlich angemessene Lösung mit Entwicklungspotenzial. Mit verschiedenen Massnahmen werde versucht, das Angebot kundenfreundlicher zu gestalten und die Nachfrage zu steigern.
    Unterlagen
  • Gemäss aktuellem Melderecht entspricht der melderechtliche Wohnsitz von Personen mit Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim grundsätzlich dem Sitz des Heimes. Diese rechtliche Situation führte in besonders stossenden Einzelfällen bis anhin dazu, dass gewisse Bestandteile der Bestattungskosten für Personen, die in Wil bestattet wurden, aber davor für eine kurze Dauer auswärts in einem Heim wohnhaft gewesen waren, von der Stadt Wil nicht übernommen werden konnten – selbst wenn diese Personen zuvor langjährig in der Stadt Wil gelebt haben. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat entschieden, das Vollzugsreglement zum Friedhof- und Bestattungsreglement rückwirkend per 8. Mai 2023 anzupassen. Neu wird der Entscheid betreffend Übernahme von Teilen der Bestattungskosten auf den langjährigen steuerrechtlichen Sitz der verstorbenen Person abgestellt. Dies führt dazu, dass die Bestattungskosten für den oben beschriebenen Einzelfall künftig in Teilen übernommen werden können.
    Reglement