Mitwirkungsfrist Natur- und Kulturgüterschutz verlängert

Die Mitwirkungsfrist zum Natur- und Kulturgüterschutz der Stadt Wil wird um zwei Wochen bis zum 11. Juli 2021 verlängert. Das hat die Stadt Wil auf mehrfachen Wunsch entschieden.

18. Juni 2021

Mit dem Projekt «Natur- und Kulturgüterschutz Stadt Wil» werden die bestehenden Schutzverordnungen von 1992 und 1994 komplett revidiert und mit einem neuen Schutzinventar für Baudenkmäler sowie einem neuen Beitragsreglement ergänzt. Die Mitwirkung hat den Zweck, Missverständnisse und Bedürfnisse zu erkennen. Betroffene und Einwohnende können Argumente in der Mitwirkung einbringen. Dabei steht der Dialog im Zentrum. Das Rechtsmittelverfahren folgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Jede Eingabe während der Mitwirkung wird sorgfältig geprüft. Basierend darauf kann der Stadtrat Anpassungen vornehmen. Alle Eingaben werden beantwortet. Es sind nach Ablauf der Mitwirkungsfrist weitere Informationsveranstaltungen geplant. Die Informationen zum Natur- und Kulturgüterschutz der Stadt Wil sind zu finden unter https://schutzobjekte.stadtwil.ch .