16. Dezember 2021
Das Vollzugsreglement zum Reglement über die Benutzung von Schul-, Sport- und Freizeitanlagen regelt die Rechte und Pflichten der Nutzenden. Es entspricht in den Grundzügen dem bisherigen Reglement. Die Betroffenen sowie die gesamte Bevölkerung können sich vom 16. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022 dazu äussern.
Eine Überarbeitung des Reglements über die Benutzung von Schul-, Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Wil war aufgrund eines Entscheides des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen notwendig geworden. Das Gericht hatte im Jahr 2020 festgestellt, dass das bisherige Reglement den Anforderungen an das abgaberechtliche Legalitätsprinzip nicht genüge. Infolgedessen wurde im Sommer 2021 ein überarbeitetes Reglement vom Stadtparlament erlassen. Der Erlass des Vollzugsreglements für die Nutzung der Anlagen liegt weiterhin in der Kompetenz des Stadtrats.
Das Vollzugsreglement kann hier eingesehen werden. Es liegt zudem im Departement Bau, Umwelt und Verkehr im Verwaltungsgebäude in Bronschhofen zur Einsicht auf. Anträge können auch per Mail an mitwirken@stadtwil.ch oder schriftlich an das Departement BUV eingereicht werden.