Öffentliche Auflage der revidierten Schutzverordnung

Der Stadtrat hat die revidierte Schutzverordnung erlassen. Diese liegt nun vom 24. Oktober bis 22. November 2022 öffentlich auf. Die Stadt Wil hat die von der Schutzverordnung betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer direkt über die öffentliche Auflage informiert.

24. Oktober 2022

Nach der Mitwirkung im letzten Jahr hat der Stadtrat im September über die Anpassungen der Schutzverordnung informiert. Nun folgt die öffentliche Auflage. Die Schutzverordnung – bestehend aus Schutzplan und -reglement – ist hier einsehbar und liegt während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf:

  • Departement Bau, Umwelt und Verkehr BUV, Hauptstrasse 20, Bronschhofen
  • Stadtkanzlei, Rathaus, Marktgasse 58, Wil

Während der Frist kann gegen die Schutzverordnung nach Art. 41 PBG beim Stadtrat Wil, Marktgasse 58, 9500 Wil, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache muss eine Darstellung des Sachverhalts, einen Antrag und eine Begründung enthalten.