08. November 2018
36 von 40 Mitgliedern des Stadtparlaments waren an der Sitzung anwesend. Entschuldigt waren: Silvia Ammann Schläpfer (SP), Hans Moser (CVP), Sebastian Koller (GRÜNE prowil) und Thomas Hinder (SVP). Erst später stiess Nathanael Trüb (SVP) (19.10 Uhr) dazu. Brigitte Gübeli (CVP) verliess die Parlamentssitzung um 21.15 Uhr.
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19.1. Personalreglement
Die Stadt Wil spielt als bedeutende Arbeitgeberin mit rund 730 Mitarbeitenden in der Region eine wichtige Rolle. Damit die Stadt Wil einerseits auch künftig ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen kann, und um andererseits den städtischen Mitarbeitenden ein zeitgemässes Personalrecht zur Verfügung zu stellen, hat der Stadtrat die personalpolitische Strategie entsprechend auszurichten.
Im Rahmen des breiten öffentlichen Vernehmlassungsverfahrens wurden sowohl die grundsätzliche Stossrichtung in den einzelnen Revisionsschwerpunkten als auch die konkrete Detailausgestaltung des Personalreglements grossmehrheitlich unterstützt. Verschiedene berechtigte Einzelanliegen sind aufgrund der Vernehmlassungsauswertung in die nun vorliegende bereinigte Revisionsvorlage eingeflossen.
Antrag des Stadtrats
Das Personalreglement sei zu genehmigen.
Allgemeine Diskussion
Der Präsident der Kommission Personalreglement, Christof Kälin (SP), betonte, dass die Stadt Wil in Bezug auf die Mitarbeitenden im Wettbewerb mit anderen stehe. Die Sitzungen der Kommission seien sehr konstruktiv verlaufen.
Stadtpräsidentin Susanne Hartmann, Vorsteherin Finanzen und Verwaltung, bedankte sich bei der Kommission für die äusserst konstruktive Zusammenarbeit. Sie erklärte, dass man sich bei der Ausarbeitung des Personalreglements an anderen Städten im Kanton orientiert habe. Ziel sei es, fähige und motivierte Mitarbeitende zu gewinnen und zu halten und ihnen auch die entsprechende Wertschätzung entgegenzubringen.
Christoph Hürsch erklärte im Namen der CVP-Fraktion, dass die Überarbeitung und Modernisierung des Personalreglements absolut notwendig sei. Für das Personal verbessere sich einiges. So unterstütze die CVP grundsätzlich die Erhöhung der Ferientage, über die Ausgestaltung gingen die Meinungen aber auseinander. Die Stadt werde mit den Änderungen dem Anspruch als attraktive Arbeitsgeberin sehr gerecht. Abschliessend sei die CVP der Meinung, dass mit dem Personalreglement das Fuder etwas überladen wurde.
Erwin Böhi sprach im Namen der SVP-Fraktion. Ob die Fraktion dem Personalreglement zustimme, hänge von der Debatte ab. Die Stadt Wil müsse konkurrenzfähig sein gegenüber anderen öffentlichen Arbeitgebern und auch gegenüber der Privatwirtschaft. Der Artikel zu den Pflichten der Mitarbeitenden sei im neuen Reglement nach hinten gerutscht. Aus Sicht der SVP müsste dieser Artikel dagegen weit vorne sein.
Das neue Personalreglement bringe wichtige Fortschritte, sagte Adrian Bachmann im Namen der FDP-Fraktion. Leistungen müssten aber individuell belohnt werden und nicht im Giesskannenprinzip. Es brauche ein Gleichgewicht zwischen dem Wohlergehen der Mitarbeitenden und der Wirtschaftlichkeit. Die FDP sei der Meinung, dass nun zu viele Vorteile für das Personal vorgesehen seien. Bachmann gab gleichzeitig auch seiner Sorge Ausdruck in Bezug auf viele Fluktuationen in oberen Kader. Die Stadt Wil müsse das genau analysieren.
Michael Fischer von den GRÜNEN prowil sagte, das Personalreglement sei ein Schritt in die richtige Richtung. Die Fraktion biete Hand zu diesem Kompromisswerk. Aus Sicht der GRÜNEN werde die Altersgruppe 45+ in diesem Personalreglement vernachlässigt. So müsse zum Beispiel ein Sabbatical möglich sein.
Für die SP sprach Arber Bullakaj. Das Reglement sei akzeptabel, wenn auch noch nicht gut genug. Das Resultat sei ein typisch schweizerischer Kompromiss, welcher nun nicht zerstört werden dürfe.
Detailberatung
Parlamentspräsident Luc Kauf stellte die redaktionellen Änderungen der vorberatenden Kommission zur Diskussion. Weil es keine Einwände gab, erhob er diese zum Beschluss.
Art. 2 Personalpolitik
Antrag der Fraktion GRÜNE prowil:
Die Stadt Wil orientiert sich an folgenden personalpolitischen Grundsätzen:
a) Sie setzt sich für die Gewinnung von kompetenten, verantwortungsvollen und engagierten Mitarbeitenden ein;
b) sie nutzt und entwickelt das Potenzial der Mitarbeitenden, indem sie diese entsprechend ihrer Fähigkeiten einsetzt und fördert;
c) sie schafft und entwickelt ein Angebot an Ausbildungsplätzen;
d) sie berücksichtigt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bietet Arbeitsbedingungen, welche diese ermöglichen;
e) sie verwirklicht die Chancengleichheit für Frauen und Männer und fördert eine ausgewogene Geschlechterverteilung in allen Hierarchiestufen;
f) sie fördert die Beschäftigung und Eingliederung von Mitarbeitenden mit Behinderungen;
g) sie fördert die Toleranz und Akzeptanz gegenüber Mitarbeitenden, die aufgrund von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Religion oder Behinderung benachteiligt sein könnten und fördert die Chancengleichheit;
h) sie missbilligt jede Form sexueller Belästigung sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz.
14 Ja, 21 Nein, 0 Enthaltungen
Art. 4 Abs. 2 Sozialpartnerschaft und Information der Mitarbeitenden
Antrag vorberatende Kommission:
Der Stadtrat informiert den Personalverband frühzeitig und umfassend über Entscheide und Massnahmen, die sich auf das Personal auswirken.
12 Ja, 23 Nein, Enthaltungen
Art. 4 Abs. 3 Sozialpartnerschaft und Information der Mitarbeitenden
Antrag vorberatende Kommission:
Der Stadtrat gibt dazu dem Personalverband Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme oder führt Verhandlungen und Anhörungen durch. Werden zur Entscheidvorbereitung Arbeitsgruppen eingesetzt, wird er auch hierfür beigezogen.
Der Stadtrat ist einverstanden mit dem Antrag. Luc Kauf erhob den Antrag zum Beschluss.
Art. 5 Abs. 1 Personaldienst
Antrag vorberatende Kommission:
Der Personaldienst ist unmittelbare Anlaufstelle und Unterstützung für Mitarbeitende, Führungskräfte und die Departemente für sämtliche Personalfragen.
Der Stadtrat ist einverstanden mit dem Antrag. Luc Kauf erhob den Antrag zum Beschluss.
Art. 21 Abs. 3 Ende des Arbeitsverhältnisses aus Altersgründen
Antrag vorberatende Kommission:
Bei Vorliegen von besonderen Gründen können die Stadt Wil sowie der oder die Mitarbeitende das Ende des Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen über das 65. Altersjahr hinaus bis zum Alter von 68 Jahren verschieben.
29 Ja, 6 Nein, 0 Enthaltungen
Art. 23 Randtitel Schutz der Persönlichkeit
Antrag vorberatende Kommission:
Schutz der Persönlichkeit am Arbeitsplatz
Der Stadtrat ist einverstanden mit dem Antrag. Luc Kauf erhob den Antrag zum Beschluss.
Art. 27 Abs. 3 Arbeitszeugnis und Leistungsbeurteilung
Antrag vorberatende Kommission:
Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf mindestens ein jährliches Mitarbeitendengespräch mit ihrer oder ihrem Vorgesetzten. In diesem werden insbesondere die Leistungen des oder der Mitarbeitenden beurteilt und Ziele festgelegt. Der Stadtrat regelt das Verfahren.
Der Stadtrat ist einverstanden mit dem Antrag. Luc Kauf erhob den Antrag zum Beschluss.
Art. 28 Abs. 6
Antrag der SP-Fraktion: Absatz streichen
Vom Grundsatz des vollen Teuerungsausgleichs kann durch Beschluss des Stadtrates abgewichen werden, wenn die Jahresteuerung drei Prozent übersteigt oder die Finanzlage der Stadt es erfordert oder die Wirtschaftslage angespannt ist.
11 Ja, 24 Nein, 0 Enthaltungen
Art. 30 Abs. 2
Antrag der SP-Fraktion: Absatz streichen
Vom Grundsatz der ordentlichen Lohnerhöhung kann durch Beschluss des Stadtrates ausnahmsweise abgewichen werden, wenn die Jahresteuerung drei Prozent übersteigt oder die Finanzlage der Stadt es erfordert oder die Wirtschaftslage angespannt ist.
11 Ja, 24 Nein, 0 Enthaltungen
Art. 32 Zusatzklasse
Antrag vorberatende Kommission:
Wird die oberste Stufe in der höchsten nach dem Einreihungsplan für die Stelle vorgesehenen Lohnklasse erreicht, so kann bei ausgezeichneten Leistungen, frühestens nach drei Jahren, eine Beförderung in die nächst höhere Lohnklasse erfolgen.
22 Ja, 13 Nein, 0 Enthaltungen
Art. 88 (neu) Randtitel: Aufhebung bisherigen Rechts
Antrag der FDP-Fraktion
Die Bestimmungen über den Zuschlag zur Kinder- und Ausbildungszulage gemäss Art. 35 und 36 dieses Reglements werden per 31. Dezember 2020 aufgehoben.
Art. 35 Abs. 3:
Antrag der CVP-Fraktion:
Die Höhe des Zuschlags wird vom Stadtrat so festgelegt, dass die kantonalen Ansätze der Kinder- und die Ausbildungszulage sowie der Zuschlag zur Kinder- und Ausbildungszulage in der Summe höchstens Fr. 50.- über den Mindestansätzen nach der Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen liegen.
Luc Kauf stellte die Anträge der FDP-Fraktion (Art. 88) und jenen der CVP-Fraktion (Art. 35) einander gegenüber. 14 Antrag FDP, 20 Antrag CVP, 1 Enthaltungen
Der Antrag CVP wurde dem Antrag Stadtrat gegenübergestellt:
17 Antrag CVP, 13 Antrag Stadtrat, 5 Enthaltungen
Art. 36bis (neu) Randtitel: Marktzulage
Antrag der FDP-Fraktion:
Zur Gewinnung und Erhaltung von Mitarbeitenden, die auf dem Arbeitsmarkt besonders gefragt sind, kann eine Marktzulage gewährt werden. Der Stadtrat regelt die Einzelheiten.
14 Ja, 20 Nein, 2 Enthaltungen
Art. 46
Antrag der SVP-Fraktion:
Die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft dauert 16 Wochen. Sie bemisst sich nach dem durchschnittlichen Lohn unter Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades der neun Monate vor der Geburt.
Im Übrigen werden die Bestimmungen über die Mutterschaftsentschädigung in der Bundesgesetzgebung über die Erwerbsersatzordnung sachgemäss angewendet
15 Ja, 20 Nein, 1 Enthaltungen
Art. 51 Abs. 2 lit. c Arbeitszeit
Antrag vorberatende Kommission:
c) flexible Arbeitszeit; dabei darf die wöchentliche Arbeitszeit um höchstens zwei Stunden ausgeweitet werden; die Abgeltung erfolgt durch zusätzliche Ferien;
Der Stadtrat ist einverstanden mit dem Antrag.
30 Ja, 5 Nein, 0 Enthaltungen
Art. 52 Abs. 1 lit. b Überzeit / Grundsatz
Antrag vorberatende Kommission:
b) vorgängig angeordnet ist.
Der Stadtrat ist einverstanden mit dem Antrag.
34 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltungen
Art. 54 Abs. 1 Überzeit / Entschädigung
Antrag vorberatende Kommission:
Überzeit, inklusive Zeitzuschläge, die aus betrieblichen Gründen nicht durch Freizeit ausgeglichen werden kann, wird mit einem Zuschlag von 25% entschädigt und bedarf der Genehmigung des Personaldienstes.
4 Ja, 29 Nein, 3 Enthaltungen
Art. 55
Antrag der SVP-Fraktion:
Als Ruhetage gelten die Sonntage sowie Neujahr, 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, 1. November, 25. und 26. Dezember.
Als halber Ruhetag gilt der Nachmittag des 24. und 31. Dezembers.
11 Ja, 25 Nein, 0 Enthaltungen
Art. 56
Antrag der CVP-Fraktion:
Die Ferien betragen je Kalenderjahr:
a) 25 Arbeitstage bis zum vollendeten 20. Altersjahr;
b) 23 Arbeitstage ab vollendetem 20. Altersjahr bis zu dem Jahr, in dem das 44. Altersjahr erfüllt wird;
c) 25 Arbeitstage ab dem Jahr, in dem das 45. Altersjahr erfüllt wird;
d) 30 Arbeitstage ab dem Jahr, in dem das 55. Altersjahr erfüllt wird.
26 Ja, 9 Nein, 1 Enthaltungen
Art. 57 Abs. 2 Ferienzuteilung
Antrag vorberatende Kommission:
Sie müssen jährlich mindestens zwei zusammenhängende Ferienwochen beziehen.
32 Ja, 4 Nein, 0 Enthaltungen
Art.60
Antrag der SVP-Fraktion:
c) nach Geburt eines eigenen Kindes 5 Tage Vaterschaftsurlaub innerhalb von 20 Wochen;
13 Ja, 23 Nein, 0 Enthaltungen
Abs. 3
Für die Ausübung eines öffentlichen Amtes wird im Kalenderjahr ein Urlaub bis 5 Tage gewährt.
12 Ja, 23 Nein, 0 Enthaltungen
Art. 61 Unbezahlter Urlaub
Antrag vorberatende Kommission:
Mitarbeitende haben die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu beziehen. Der Personaldienst regelt die Einzelheiten.
Der Stadtrat ist einverstanden mit dem Antrag.
24 Ja, 11 Nein, 1 Enthaltungen
Zusätzlicher Artikel Sabbatical
Antrag der vorberatenden Kommission:
Frühestens ab dem vollendeten 15. Dienstjahr und dem vollendeten 50. Altersjahr haben Mitarbeitende Anspruch auf ein teilbezahltes Sabbatical zur persönlichen oder beruflichen Weiterbildung oder Horizonterweite-rung von mindestens zwei bis maximal drei Monaten. Dieses darf nicht zu Ferienzwecken verwendet werden.
Ein Sabbatical kann nur einmal bezogen werden.
Der Bezug des Sabbaticals kann von der oder dem Departementsleitenden aus betrieblichen Gründen um höchstens ein Jahr hinausgeschoben werden.
Der Stadtrat regelt die Einzelheiten.
11 Ja, 24 Nein, 0 Enthaltungen
Art. 65 Meldepflicht
Antrag vorberatende Kommission:
Die Mitarbeitenden melden der vorgesetzten Stelle ohne Verzug:
7 Ja, 26 Nein, 2 Enthaltungen
Art. 65bis Meldung von Missständen
Antrag der SVP-Fraktion
Abs. 1 Stellen Mitarbeitende in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einen Missstand innerhalb ihres Arbeitsbereiches fest, namentlich strafbare Handlungen oder anderweitige Unregelmässigkeiten, können sie den Missstand bei einer Meldestelle anzeigen, falls der Meldung bei den vorgesetzten Stellen keine Folge geleistet wurde.
Abs. 2 Wer unter den Voraussetzungen nach Abs. 1 in Treu und Glauben einen Missstand meldet, verstösst nicht gegen die Sorgfalts- und Interessenwahrungspflicht und darf deswegen in seiner beruflichen Stellung nicht benachteiligt werden.
Abs. 3 Der Stadtrat bestimmt eine Meldestelle und regelt deren Aufgaben und Kompetenzen.
Der Stadtrat unterstützt den Antrag.
34 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltungen
Abstimmung
Das Personalreglement wurde mit 32 Ja, 4 Nein, 0 Enthaltungen genehmigt.
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19.2 Fernwärme Wil – Projektierungskredit
Die Fernwärme soll zukünftig einen wesentlichen Beitrag zur umweltfreundlichen Wärmeversorgung der Stadt Wil leisten. Die vertiefte Machbarkeitsprüfung der Fernwärme Wil zeigt, dass mit der vorhandenen Abwärme der Thermischen Anlagen des ZAB in Bazenheid langfristig der Wiler Wärmebedarf entsprechend der Zielsetzung des kommunalen Energiekonzeptes erreicht werden kann. Gestützt auf die Ergebnisse des Berichts «Vertiefung Machbarkeitsstudie Fernwärme Wil» steht mit der Erarbeitung des Detailprojektes die nächste Projektphase an.
Anträge des Stadtrats
1. Für die Detailplanung der Fernwärme Wil bis zum Auflageverfahren sei ein Projektierungskredit von Fr. 1'300'000.- zu Lasten der Investitionsrechnung der Gasversorgung der Technischen Betriebe Wil zu genehmigen.
2. Es sei festzustellen, dass der Beschluss Ziffer 1 gemäss Art. 7 lit. d Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum untersteht.
Antrag der Werkkommission
Für die Detailplanung der Fernwärme Wil bis zum Auflageverfahren sei ein Vorprojektierungskredit mit Kostendach von Fr. 500‘000.- zu Lasten der Investitionsrechnung der Gasversorgung der Technischen Betriebe Wil zu genehmigen.
Rückweisungsantrag der Fraktion GRÜNE prowil
Das Geschäft sei mit folgendem Auftrag an die Werkkommission zurückzuweisen: Die Werkkommission soll die Unterlagen zu früheren Abklärungen im Zusammenhang mit der Fernwärme ab Bazenheid sichten und dem Parlament gemäss ihrer Erkenntnis Antrag stellen.
Eintretensdebatte
Der Fraktionssprecher der GRÜNEN prowil, Guido Wick, betonte, dass die Technik für die Fernwärme sehr teuer und auch umstritten sei. Es gehe ihm jetzt aber nicht um den Inhalt, sondern um den Prozess, welcher zu dieser Vorlage geführt habe. Die Vorabklärungen durch den Stadtrat seien ungenügend. Zudem seien der vorberatenden Kommission nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt worden.
Stadtrat Daniel Meili, Vorsteher Departement Versorgung und Sicherheit, erklärte, dass man auf die fehlenden Unterlagen hingewiesen wurde. Man habe nichts davon gewusst und im Archiv schliesslich Studien aus den Jahren 1983 und 1988 gefunden. Weitere und aktuellere Studien gebe es nicht. Diese alten Studien hätten heute faktisch keinen Wert mehr.
Der Präsident der Werkkommission, Erwin Böhi (SVP), erklärte, die Kommission sei in Bezug auf den beantragten hohen Kredit skeptisch. Die Annahmen des Stadtrats für das mittlere Szenario, den «moderate case», seien sehr optimistisch. Deshalb wolle die Werkkommission die Projektierung etappieren und beantrage einen Kredit von 500'000 Franken. Die Mitglieder des Stadtparlaments haben am 2. November 2018 einen Brief von einem ehemaligen Kader-Mitglied der TBW erhalten. Darin wird vor einem finanziellen Fiasko gewarnt. Der Stadtrat habe in der Folge zusätzliche Unterlagen bereitgestellt.
Stadtrat Daniel Meili verwies auf das kommunale Energiekonzept, welches auch die Fernwärme beinhalte. Das Risiko könne man nie auf null reduzieren. Zwei voneinander unabhängige Studien zeigten, dass das Projekt gute Chancen und eine ausgewiesene Machbarkeit aufweise. Zudem sei die Technik erprobt und funktioniere. Der Stadtrat schliesse sich dem Vorschlag der Werkkommission an, weil dieser keine inhaltliche Änderung sei, sondern lediglich eine Etappierung der Projektierung verlange.
Christoph Hürsch erklärte, die CVP-Fraktion sei für Eintreten.
Guido Wick wies darauf hin, dass der ZAB sich ebenfalls am Risiko beteiligen müsse. Der ZAB nehme Geld ein, wenn die Wiler den Abfall lieferten und er kassiere nochmals, wenn man die Fernwärme beziehe. Wick sagte, er habe den Werkkommissions-Antrag nur als Kompromiss unterstützt. Er betonte, dass er alles abgeklärt haben wolle, bevor das Geld gesprochen werde.
Daniel Meili sagte, dass die Verhandlungen mit dem ZAB noch gar nicht stattgefunden hätten. Das würde noch anstehen. Die angesprochenen Studien seien über 30-jährig. Er bitte darum, den Antrag der Werkkommission anzunehmen, damit nun die Arbeit gemacht werden könne.
Christoph Gehrig (CVP) unterstützte den Rückweisungsantrag. Er sei überzeugt, dass Fernwärme ökologisch sinnvoll sei. Ökonomisch mache er aber grosse Fragezeichen.
Abstimmung
Das Stadtparlament hat den Rückweisungsantrag der GRÜNEN prowil mit 14 Ja, 19 Nein, 3 Enthaltungen abgelehnt.
Diskussion
Christoph Hürsch (CVP) zeigte sich überzeugt, dass die Nutzung von Abwärme sinnvoll sei. Die Fraktion schliesse sich der Meinung der Werkkommission an. Es seien noch viele Fragen offen, welche nach dem Vorprojekt beantwortet werden müssen. Das Vorprojekt sei nötig, um die Abklärungen zu machen. Das Verlustrisiko sei gigantisch. Dieses müsse minimiert werden.
Jannik Schweizer (FDP) verwies auf das Energiekonzept und darauf, dass man den Worten auch Taten folgen lasse. Fernwärme sei eine bewährte Technologie. Jetzt sei es wichtig, dass die offenen Fragen beantwortet werden können.
Patrick Lerch erläuterte, dass die SVP-Fraktion die Nutzung der Fernwärme unterstütze. Die Fraktion unterstütze den Antrag der Werkkommission.
Christof Kälin (SP) sagte, es liege eine effiziente und machbare Vorlage auf dem Tisch. Jetzt müssten vertiefte Abklärungen gemacht und verbindliche Abnahmezusagen von Grosskunden abgeholt werden. Dann könne man entscheiden, ob das Projekt sinnvoll sei.
Abstimmung
Das Parlament stimmte dem Antrag der Werkkommission mit 29 Ja, 3 Nein, 3 Enthaltungen zu.
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Es wurden keine parlamentarischen Vorstösse eingereicht.
Parlamentspräsident Luc Kauf schloss die Sitzung um 21.37 Uhr.
Ausführliche Informationen zur Parlamentssitzung sind hier zu finden.