An seiner 6. Sitzung in der Legislatur 2017-2020 hat das Stadtparlament Wil die Rechnungen 2016 der Technischen Betriebe Wil TBW und der Stadt Wil genehmigt. Zudem wurde ein Reglement über die Anstellung und Besoldung der Stadtratsmitglieder genehmigt und der Geschäftsbericht 2016 zur Kenntnis genommen.
18. Mai 2017
Entschuldigt waren Christoph Gehrig (CVP; ganze Sitzung), Nathanael Trüb (SVP; ganze Sitzung), Pascal Stieger (SVP; ganze Sitzung) und Patrick Lerch (SVP; ganze Sitzung) sowie Jigme Shitsetsang (FDP; bis 17.20 Uhr), Marc Flückiger (FDP; ab 18.50 Uhr) und Christa Grämiger (CVP; ab 19.45 Uhr).
Im Reglement (noch) nicht geregelt werden die Pensen der Mitglieder des Stadtrats. Parallel zum Erlass des Reglements legt das Präsidium indes den Fokus insbesondere auf die Überprüfung der Stadtratspensen. Diese Überprüfung hat durch die Geschäftsprüfungskommission zu erfolgen und ist spätestens Ende Juni 2018 abzuschliessen. Das Präsidium folgt dabei dem Antrag der Arbeitsgruppe, dass die Pensen unter Beizug von externer fachlicher Beratung überprüft werden sollen. Diese externe fachliche Beratung soll sowohl von der Geschäftsprüfungskommission als auch vom Stadtrat akzeptiert sein. So kann eine konstruktive Überprüfung und eine allfällige Anpassung der Stadtratspensen sichergestellt werden. Ein entsprechender Bericht beziehungsweise allfällige Vorschläge sind dem Präsidium vorzulegen. Dadurch können im Hinblick auf die Legislatur 2021 bis 2024 transparente Bedingungen geschaffen werden. Bis dahin sind die Stadtratspensen unverändert zu belassen.
In ihrem einleitenden Votum fassteim Namen des Präsidiums als vorberatende Kommission den Prozess für die Erarbeitung dieses Reglements kurz zusammen. Dabei tagte eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den fünf Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten, insgesamt zehn Mal. Ursula Egli zeigte Schwerpunkte der Diskussion in der Arbeitsgruppe sowie eingebrachte Anträge auf.
In derkritisierte die, dass es zehn Sitzungen gebraucht habe und das Ergebnis letztlich wenig befriedigend ausgefallen sei – es sei «ein schlechtes Reglement, das gar nichts Wesentliches ändert und wohl nur dazu führt, dass die Pensen der Stadtratsmitglieder zwar überprüft, aber schliesslich ausgebaut werden». Dieses Ergebnis sei gewiss kaum im Sinne der Bevölkerung; dies gelte es zu bedenken, wenn die Parlamentsmitglieder dieses Reglement «jetzt berate und schliesslich absegne». Eine stadträtliche Lohnobergrenze, bei der die Bevölkerung mitreden könne, sei angezeigt – dies auch, weil der Stadtrat seine eigenen Aufgaben nicht wahrnehme, sondern diese im Gegenteil delegiere, in dem immer wieder externe Experten beauftragt oder Mandate in Auftrag gegeben werden: Damit werde die Bevölkerung gleichsam zweifach zur Kasse gebeten. Diekritisierte die Aussagen der SVP als «unseriös» – das öffentliche Einstehen der SVP für tiefere Stadtratslöhne und die dabei eingeschlagene Taktik seien nicht zuletzt «wahlkampftechnisch und populistisch motiviert» gewesen. Sodann stellte die Fraktion GRÜNE prowil die rhetorische Frage, wie sich die SVP konkret vorstelle, das Volk bei der Festlegung der Stadtratslöhne einzubeziehen? Zudem entspreche dies nicht der allgemeinen Handhabung, wie in unserer Gesellschaft Löhne definiert würden – oder ob denn auch die Kundinnen und Kunden den Lohn des Bankchefs fixieren sollten? Dieverurteilte die «pauschalisierenden Aussagen» der SVP, die den Auftrag der Arbeitsgruppe aus den Augen verloren habe. Die SP verlange eine höhere Wertschätzung und Respekt für den Stadtrat – der notabene seinerseits keinerlei Ansprüche an das Reglement gestellt habe. Dieses Argument griff auch dieauf – die SVP kritisiere den Stadtrat für Dinge, die dieser in keiner Weise angestrebt habe. Zudem kritisierte die CVP das Verhalten der SVP, die mit Blick auf die Wahlen im September 2016 den Prozess in der Arbeitsgruppe verschleppt habe. Das nun vorliegende Reglement sei eine «gute Grundlage», nun gelte es in der weiteren Arbeit gemäss den Anträgen des Präsidiums zu klären, welche Leistungen im Rahmen welcher Pensen mit welchen Löhnen entschädigt werden sollen. Alle anderen Bestrebungen wie etwa eine da und dort auch schon geforderte rückwirkende Kürzung der Stadtratslöhne seien «unseriös und unlauter».
In derstellte diezwei Anträge: «Artikel 2 sei wie folgt zu ändern: Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident gehört der Gehaltsklasse 36 an. Die weiteren Stadtratsmitglieder gehören der Gehaltsklasse 33 Stufe 12 an.» und «Artikel 8 sei folgendermassen anzupassen: Entschädigungen aus Mandaten, die von Dritten im Zusammenhang mit der Ausübung des Amtes geleistet werden, sind der Stadtkasse abzugeben.» Diestellte einen Antrag zum Artikel 4: «Art. 4 Abs. 2 sei wie folgt anzupassen: Ab dem 1. Januar 2018 erhalten die Mitglieder des Stadtrats ein Ostwind-Firmenabo (bisher und noch bis 31. 12. 2017: Spesenentschädigung für Dienstfahrten ausserhalb von Wil und Umgebung mit dem privaten Auto)».
Artikel 2 sei wie folgt zu ändern: Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident gehört der Gehaltsklasse 36 an. Die weiteren Stadtratsmitglieder gehören der Gehaltsklasse 33 Stufe 12 an.
Art. 4 Abs. 2 sei wie folgt anzupassen: Ab dem 1. Januar 2018 erhalten die Mitglieder des Stadtrats ein Ostwind-Firmenabo (bisher und noch bis 31. 12. 2017: Spesenentschädigung für Dienstfahrten ausserhalb von Wil und Umgebung mit dem privaten Auto).
Artikel 8 sei folgendermassen anzupassen: Entschädigungen aus Mandaten, die von Dritten im Zusammenhang mit der Ausübung des Amtes geleistet werden, sind der Stadtkasse abzugeben.
Das Reglement über die Anstellung und Besoldung des Stadtrats sei zu genehmigen.
Die Geschäftsprüfungskommission sei zu beauftragen, die Stadtratspensen in Zusammenarbeit mit externer fachlicher Beratung zu überprüfen und dem Präsidium bis spätestens Ende Juni 2018 allfällige Vorschläge zu unterbreiten bzw. entsprechend Bericht zu erstatten.
Der zweiteilige Geschäftsbericht 2016 der Stadt Wil – Teil 1: Geschäftsbericht des Stadtrats; Teil 2: Berichte und Statistiken der Departemente – enthält eine Vielzahl von Informationen, die in geraffter Form über das Geschehen im vergangenen Jahr orientieren. Der Bericht vermittelt einen Einblick in die vielschichtige Arbeit von Behörden, Kommissionen und Verwaltung der Stadt Wil.
Es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom Geschäftsbericht des Stadtrats über das Amtsjahr 2016 Kenntnis genommen hat.
Die siebenköpfige, ständige Geschäftsprüfungskommission GPK unter dem Vorsitz vonhat den Geschäftsbericht 2016 der Stadt Wil an einer Sitzung vorberaten. Eintreten auf das Geschäft ist obligatorisch. Der erste Antrag der GPK ist identisch mit demjenigen des Stadtrates: Es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom Geschäftsbericht des Stadtrates über das Amtsjahr 2016 Kenntnis genommen hat. Die GPK stellt zudem folgenden eigenen Antrag: Dem Stadtrat, den Behörden und den Mitarbeitenden der Verwaltung sei für die grosse Arbeit und die umsichtige Amtsführung Dank und Anerkennung auszusprechen.
Einleitend zeigtenoch einmal die Arbeit der Kommission auf und erwähnte die Schwerpunkte in der Diskussion der Kommission – beispielsweise die Arbeitsbelastung im Departement BUV, die Schlussabrechnung betreffend Sportpark Bergholz, die Zusammenarbeit mit der KESB, die Entwicklung respektive der Abbau der aufgelaufenen Ferien- und Überzeitguthaben, der tiefe Realisierungsgrad bei den Investitionen oder die Situation bezüglich Internem Kontrollsystem IKS. Dabei betonte er einen wichtigen Punkt: Die GPK habe den Eindruck, dass die Zusammenarbeit der Departemente verbessert werden könne – man erhoffe sich von der derzeit laufenden Organisationsentwicklung hier eine markant positive Entwicklung. Grundsätzlich habe man aber einen guten Eindruck der Arbeit von Stadtrat und Verwaltung erhalten und wolle dieses Engagement mit dem Zusatzantrag auch entsprechend verdanken.
In derzeigte sich diebeeindruckt von der Vielfalt der Informationen in den beiden Teilen des Geschäftsberichts. Kritisiert wurde das «wenig attraktive Format» des grafischen Formats der Drucksachen – die Schrift sei zu klein, die Fotoqualität sei nicht ausreichend, die giftgrüne Farbgebung nicht wirklich ansprechend. Zudem sei zu hinterfragen, ob der Geschäftsbericht wirklich in zwei Teilen erscheinen müsse. Kritisiert wurde sodann das Faltblatt mit der Geschäftsberichts-Kurzfassung, das an alle Haushalte versandt worden sei – es sei eine wenig leserfreundliche «Bleiwüste» ohne Untertitel und nicht mit einer entsprechenden Überschrift versehen, sodass nicht klar deklariert sei, was da an alle Haushalten verteilt worden sei. Die Idee der Gestaltung in der Form von Tangram-Legepuzzles sei zwar interessant, gehöre seiner Meinung nach aber nicht in einen Geschäftsbericht. Diebezeichnete den Geschäftsbericht als gut leserlich und gut gegliedert. Die Gegenüberstellung von vier Jahren erlaube zudem die Nachverfolgung verschiedener Entwicklungen und gebe einen detaillierten Einblick in die Arbeit von Stadtrat und Verwaltung. Im vergangenen Jahr sei wiederum professionelle, gute Arbeit geleistet worden – dies spiegle sich auch in Form und Gestaltung der beiden Broschüren und des Faltblattes wieder.betonte, dass ein Geschäftsbericht sicherlich hochwertiger und aufwendiger gestaltet werden könne – es sei aber ein grundsätzlicher Entscheid gewesen, schlichte und pragmatische und kostengünstige Drucksachen zu erstellen. Am Versand des Faltblattes an alle Haushalte wolle man festhalten – dies sei ein wichtiges Instrument für die Information der Bevölkerung.
In dergab es keine Voten.
Es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom Geschäftsbericht des Stadtrates über das Amtsjahr 2016 Kenntnis genommen hat.
Dem Stadtrat, den Behörden und den Mitarbeitenden der Verwaltung sei für die grosse Arbeit und die umsichtige Amtsführung Dank und Anerkennung auszusprechen.
Der Geschäftsabschluss der Technischen Betriebe Wil TBW fiel 2016 einmal mehr über Erwarten sehr positiv aus und stellt dank diverser ausserordentlicher Erträge und stark sinkender Energiepreise – vor allem beim Erdgas – ein ausserordentlich gutes Geschäftsergebnis dar. Der Unternehmenserfolg von 6,4 Millionen Franken liegt rund 4,8 Millionen über dem Budget. Der Gesamtumsatz beläuft sich auf knapp 70 Millionen Franken.
Das Geschäftsjahr 2016 schliesst nach Berücksichtigung der Abgaben an die Stadt mit einem Überschuss von Fr. 6‘448‘642.92. Alle Geschäftsbereiche tragen zu diesem Ergebnis bei: Elektrizitätsversorgung (EV) Fr. 1‘109‘283.58; Kommunikationsnetz (KN) Fr. 1‘216‘997.50; Erdgasversorgung (GV) Fr. 3‘426‘118.95; Wasserversorgung (WV) Fr. 696‘242.89 Die Abgaben an die Stadt berechnen sich bereits nach dem vom Stadtparlament am 9. Februar 2016 genehmigten Abgabemodell (Verzinsung des kalkulatorischen Anlagewertes, Abgabe aufgrund der Absatzmenge sowie 33 Prozent des Reingewinnes). Aufgrund des guten Ergebnisses ergeben sich Abgaben von 6,792 Millionen Franken (EV Fr. 1,878 Mio.; KN Fr. 1,570 Mio.; EG: Fr. 3,001 Mio.; WV Fr. 0,343 Mio.). Das Nettoinvestitionsvolumen beträgt 9,121 Millionen Franken (EV Fr. 2,429 Mio.; KN Fr. 4,692 Mio.; GV Fr. 1,159 Mio.; WV Fr. 0,842 Mio.) Das Verwaltungsvermögen erhöhte sich von 19,263 Millionen auf 23,073 Millionen Franken. Dem Eigenkapital (inkl. Rechnungsüberschuss 2016) von 34,874 Millionen Franken steht ein noch abzuschreibender Buchwert des Verwaltungsvermögens per Ende 2016 von 23,073 Millionen gegenüber. Damit liegt erfreulicherweise keine Verschuldung mehr vor. Die Bilanzsumme der TBW hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 5,5 Millionen Franken erhöht, was im Wesentlichen auf die Aktivierung der Investitionen und auf die höhere Forderungssumme aufgrund der kontinuierlichen Umstellung auf eine 3-monatliche Fakturierung zurückzuführen ist. Das Finanzierungsverhältnis darf mit einer Eigenkapitalquote von 69 Prozent als sehr gut beurteilt werden.
Die siebenköpfige, ständige Geschäftsprüfungskommission GPK unter dem Vorsitz vonhat das Geschäft vorberaten. Eintreten war dabei obligatorisch. Die Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Technischen Betriebe Wil erfolgte in Zusammenarbeit mit der Revisionsgesellschaft BDO AG St.Gallen. Dabei sei festgestellt worden, dass die Sonderrechnung der Technischen Betriebe Wil mit der Buchhaltung übereinstimmen, die Buchhaltung ordnungsgemäss geführt ist und bei der Darstellung der Vermögenslage die im Gemeindegesetz und der Verordnung über den Finanzhaushalt festgehaltenen Grundsätze beachtet werden, hielt Kommissionspräsident Daniel Gerber fest. Seitens der vorberatenden Kommission werden keine eigenen Anträge betreffend Verwendung des Rechnungsüberschusses gestellt; die vier Anträge des Stadtrats wurden in der GPK einstimmig unterstützt. Abschliessend bedankte sich Daniel Gerber bei allen Mitarbeitenden der TBW, die zu diesem sehr erfreulichen Ergebnis beigetragen haben.
Einleitend zeigteeinige wesentliche Zahlen aus der Rechnung 2016 der Technischen Betriebe Wil auf. Sodann hielt er fest, dass die GPK auf eine Anregung der Werkkommission hin auch alternative Möglichkeiten für die Gewinnverwendung diskutiert, letztlich aber auf einen entsprechenden Antrag verzichtet habe.beleuchtete in seinen Ausführungen verschiedene Punkte, die im vergangenen Jahr positiv oder negativ für die Arbeit der TBW prägend gewesen sind, und zeigte auf, welche Effekte auf den wiederum sehr erfreulichen Rechnungsabschluss gewirkt haben. Beim Ergebnis 2016 handle es sich, so Daniel Meili, notabene um den besten Abschluss, den die TBW bislang realisieren konnte – dafür respektive für die geleistete Arbeit sprach er allen Mitarbeitenden der TBW einen herzlichen Dank aus. Als Ziel für die nächste Rechnung nannte er «die Erhöhung der Treffergenauigkeit der Ergebnisprognose». Zwar sei die Abweichung in positiver Richtung natürlich erfreulich, die Höhe der Diskrepanz aber dennoch unbefriedigend. Sodann sprach er sich für die Vorfinanzierung des Fernwärmeprojekts aus – dies sei ein zukunftsgerichtetes Projekt.
In derhielt diefest, dass man das TBW-Ergebnis «erfreut, aber auch mit Überraschung zur Kenntnis genommen hat». Dieses positive Ergebnis sei der Führung und den Mitarbeitenden der TBW – einem sehr gesunden Unternehmen – zu verdanken. Dafür, dass Budget und Rechnung künftig besser aufeinanderpassen, wolle die TBW-Führung sich einsetzen – dieses Zeichen habe man seitens der FDP gerne entgegen genommen. Der stadträtliche Antrag betreffend Gewinnverwendung unterstütze man, ebenso die übrigen Anträge des Stadtrats. Dieunterstrich den hohen und wichtigen Beitrag, den die TBW einmal mehr an die finanzielle Situation der Stadt Wil geleistet habe – dies sei nicht selbstverständlich, sondern beruhe auf dem grossen Engagement aller Beteiligten und verdiene daher einen Dank. Ebenso erfreulich sei es, dass sich die TBW in verschiedenen Projekten auch der Nachhaltigkeit verschrieben habe – man werde diese Ausrichtung im Antrag 3 betreffend Gewinnverwendung noch etwas akzentuieren. Diehielt fest, dass die Rechnung der TBW «fast schon traditionellerweise sehr erfreulich abschliesse», und dies, obwohl sie im Energiepreisvergleich mit anderen Versorgungsunternehmen in einem sehr guten Platz positioniert sei. Die Antrage 1, 2 und 4 des Stadtrats unterstütze man, für die Gewinnverwendung werde man beim Antrag 3 die Zuweisung an das Eigenkapital beantragen. Als «sensationell gut» bezeichnete dieden Abschluss der TBW und sprach allen Beteiligten ihren Dank aus. Das Eigenkapital bilde ein solides Polster, die Bilanz sei kerngesund, dies auch dank zusätzlicher Abschreibungen in den Vorjahren. Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung seien Kernaufgaben eines städtischen Versorgungsunternehmens, lediglich bei der Sparte Kommunikation sei die Frage möglich, dies allenfalls in eine separate Unternehmung auszulagern, um so die Flexibilität beispielsweise hinsichtlich von Akquisitionen zu erhöhen. Dieschloss sich dem Dank an die TBW-Mitarbeitenden an. Betreffend Gewinnverwendung würde man eine alternative Möglichkeit, wie sie von der SP angestrebt wird, begrüssen, sodass die TBW im Bereich der Energieeffizienz nicht nur wie bisher «nette Massnahmen» umsetzen, sondern künftig weiterführende, substanziellere Schritte machen könne. Die Investition in die Fernwärme hinterfragte die Fraktion GRÜNE prowil – die Abfallmenge nehme ab, zudem gebe es im Bereich der Kehrrichtverbrennungsanlagen grosse Überkapazitäten, all das spreche gegen einen Einstieg in die Fernwärme. Auf die Fernwärme zu setzen hiesse zudem, nicht auf mehr Effizienz zu setzen, sondern lediglich die Substitution fortzuführen.
In derstellte die CVP-Fraktion einen Antrag für eine alternative Gewinnverwendung: «Der Rechnungsüberschuss der TBW von Fr. 6'448'642.92 sei für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen der TBW (Fr. 3'448'642.92) sowie als Einlage in das Eigenkapital (Fr. 3'000'000.-) zu verwenden». Eine Vorfinanzierung mache nur Sinn, wenn es dafür ein ausgereiftes Projekt gebe – dies sei im Bereich Fernwärme noch keineswegs der Fall, hier sei noch zu wenig bekannt. Dies sei keine grundlegende Ablehnung zur Fernwärme – es gelte aber, vorgängig grundlegende Fragen zu klären. Zudem führe eine solche Vorfinanzierung zu einer Verzerrung künftiger Rechnungslegungen respektive Renditeberechnungen. Diestellte einen Antrag zur Gewinnverwendung: «Der Rechnungsüberschuss der TBW von Fr. 6'448'642.92 sei für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen der TBW (Fr. 3'448'642.92) sowie für die Vorfinanzierung von Projekten für die Substitution von fossiler Energie und Effizienzsteigerung (Fr. 3'000'000.-) zu verwenden.» Dies ermögliche einen grösseren Spielraum, ohne mit der Vorfinanzierung bereits einen gewissen Vorentscheid betreffend Fernwärme zu fällen respektive ein Zeichen in diese Richtung zu setzen. Der Antrag der SP gehe in Richtung eines klaren Kommitment der Stadt Wil für Energieeffizienz – dies sei ein Bereich, der forciert werden solle, unterstützte dieden Antrag der SP.
: «Antrag CVP: Der Rechnungsüberschuss der TBW von Fr. 6'448'642.92 sei für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen der TBW (Fr. 3'448'642.92) sowie als Einlage in das Eigenkapital (Fr. 3'000'000.-) zu verwenden» und «Antrag SP: Der Rechnungsüberschuss der TBW von Fr. 6'448'642.92 sei für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen der TBW (Fr. 3'448'642.92) sowie für die Vorfinanzierung von Projekten für die Substitution von fossiler Energie und Effizienzsteigerung (Fr. 3'000'000.-) zu verwenden.»
Die Jahresrechnung 2016 der TBW sei zu genehmigen.
Die Abgaben an die Stadt im Betrage von Fr. 6'792‘000 gemäss neuem Abgeltungsmodell seien zu genehmigen.
«Antrag SP: Der Rechnungsüberschuss der TBW von Fr. 6'448'642.92 sei für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen der TBW (Fr. 3'448'642.92) sowie für die Vorfinanzierung von Projekten für die Substitution von fossiler Energie und Effizienzsteigerung (Fr. 3'000'000.-) zu verwenden.» und «Antrag Stadtrat: Der Rechnungsüberschuss der TBW von Fr. 6'448'642.92 sei für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen der TBW (Fr. 3'448'642.92) sowie für die Vorfinanzierung des Fernwärmeprojektes bei der Gasversorgung (Fr. 3'000'000.-) zu verwenden.:
Es sei festzustellen, dass die Beschlüsse zu den Ziffern 1 bis 3 gemäss Art. 7 lit. g Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstehen.
Das Budget 2016 der Stadt Wil rechnete mit einem Einnahmenüberschuss von rund 0,28 Millionen Franken. Die Rechnung 2016 schliesst nun mit einem Gewinn von 7,27 Millionen Franken. Dies entspricht einer Besserstellung von gut 6,99 Millionen Franken.
Bei einem Gesamtaufwand von Fr. 155‘944‘218.51 und einem Gesamtertrag von Fr. 163‘213‘867.27 schliesst die Erfolgsrechnung 2016 der Stadt Wil mit einem Gesamtergebnis von Fr. 7‘269‘648.76. Allein beim Personal- und Sachaufwand betragen die Minderausgaben gegenüber dem Budget über 2,35 Millionen Franken. Die Mehreinnahmen bei den Steuern belaufen sich gesamthaft auf 2,18 Millionen, die Abgaben der Technischen Betriebe Wil sind rund 1,94 Millionen höher ausgefallen als erwartet. Weitere nicht budgetierte wesentliche Einnahmen resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen in der Höhe von 0,31 Millionen Franken, aus kantonalen Beiträgen an die Gemeindevereinigung von 0,37 Millionen Franken sowie aus zusätzlichen Finanzausgleichsbeiträgen von 0,28 Millionen Franken. Der im Gesamtergebnis ausgewiesene Gewinn von Fr. 7‘269‘648.76 soll dem freien Eigenkapital zugewiesen werden.
Personal- und Sachaufwand: Der Personalaufwand beträgt 2016 total 53,53 Millionen und liegt damit rund 0,5 Millionen unter dem Budget 2016. Ohne die markanten Erhöhungen bei den Beiträgen für die Unfall- und Krankentaggeldversicherung (+ Fr. 0,36 Mio. gegenüber dem Vorjahr) würde der Personalaufwand 2016 gar unter demjenigen des Vorjahres liegen. Die Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals reduzierten sich gegenüber dem Budget 2016 um 490‘000 Franken respektive um 240‘000 Franken bei den Lehrpersonen. Die Einsparungen resultieren insbesondere aus Anpassungen im Stellenplan und organisatorischen Optimierungsmassnahmen bei personellen Wechseln. Die Lohnnebenkosten belaufen sich auf insgesamt 9,13 Millionen, budgetiert waren 8,92 Millionen Franken. Sachaufwand und übriger Betriebsaufwand: Der Sach- und übrige Betriebsaufwand 2016 beträgt 18,97 Millionen Franken (Vorjahr: Fr. 19,48 Mio.) und liegt damit 1,86 Millionen Franken unter dem Budget.
Fiskalertrag: Für 2016 wurde bezüglich Steuern des laufenden Jahres eine Einfache Steuer von 49,63 Millionen Franken prognostiziert. Mit 49,50 Millionen liegt diese 0,13 Millionen unter den Erwartungen. Der Steuerertrag aus laufenden Steuern beträgt für 2016 bei einem Steuerfuss von 129% folglich 63,86 Millionen. Erfreulicherweise übertrafen die Nachzahlungen aus Vorjahren mit 6,25 Millionen rund 0,85 Millionen die Erwartungen. Die Quellensteuern 2016 liegen mit 1,81 Millionen rund 31‘000 Franken unter dem Budget. Bei den Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen wird mit 9,90 Millionen Franken das Budget um rund 0,40 Millionen übertroffen. Die Grundstückgewinnsteuern fielen mit 2,23 Millionen Franken um 34‘618 Franken höher aus als budgetiert. Bei den Grundsteuern wird das Budget mit 3,33 Millionen um 131‘197 Franken übertroffen, bei den Handänderungssteuern mit 2,91 Millionen Franken gar um 705‘254 Franken. Gesamthaft liegt der Fiskalertrag 2016 mit 90,51 Millionen rund 1,94 Millionen über dem Budget und 1,09 Millionen über dem Vorjahr.
Finanzertrag: Beim Finanzertrag von Fr. 9‘888‘468.69 resultieren Mehreinnahmen von 1‘732‘969 Franken gegenüber dem Budget (Fr. 8‘155‘500).Die wesentlichen Einnahmen waren die Abgaben der Technischen Betriebe Wil mit 6‘792‘000 Franken (1,79 Millionen Franken über Budget).
Bei Ausgaben von Fr. 5‘872‘964.53 und Einnahmen von Fr. 41‘994.20 weist die Investitionsrechnung 2016 Nettoinvestitionen von insgesamt Fr. 5‘830‘970.33 aus. Das Budget 2016 rechnete mit Nettoinvestitionen von 11‘954‘000 Franken.
Die siebenköpfige, ständige Geschäftsprüfungskommission GPK unter dem Vorsitz vonhat das Geschäft vorberaten. Eintreten war dabei obligatorisch. Die Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Wil – notabene der vierte Abschluss der vereinigten Stadt Wil – erfolgte wiederum in Zusammenarbeit mit der Revisionsgesellschaft BDO AG St.Gallen. Dabei wurde festgestellt, dass die Jahresrechnung des allgemeinen Gemeindehaushaltes mit der Buchhaltung übereinstimmen, die Buchhaltung ordnungsgemäss geführt ist und bei der Darstellung der Vermögenslage die im Gemeindegesetz und der Verordnung über den Finanzhaushalt festgehaltenen Grundsätze beachtet werden. In seinen Ausführungen verwies Daniel Gerber sodann auf die sehr hohe Differenz zwischen dem budgetierten Ergebnis und dem effektiven Rechnungsabschluss. Vor allem die Abgaben der TBW, aber auch verschiedene Minderaufwände etwa im Bereich Personal- und Sachaufwand sowie Mehreinnahmen hätten zu diesem «sehr erfreulichen Ergebnis» beigetragen. Trotz dieser positiven Zahlen bemerkte der GPK-Präsident einige Kennzahlen kritisch, etwa die als schwach zu beurteilende Investitionstätigkeit oder die in der letzten Budgetdebatte im Dezember 2016 geäusserte Haltung des Stadtrats, eine Steuerfusssenkung «sei keinesfalls angezeigt» – dies, obschon sich dannzumal das positive Rechnungsergebnis doch sicherlich schon angedeutet habe. Seitens der vorberatenden Kommission werden keine eigenen Anträge gestellt; die zwei stadträtlichen Anträge werden von der GPK einstimmig unterstützt.
verwies ihrerseits einleitend auf einige Positionen, die wesentlich zum positiven Ergebnis beigetrugen. Sodann hielt sie fest, dass im Zeitpunkt der Budgetlegung respektive -beratung 2016 das sehr positive Ergebnis 2017 in der Tat noch nicht festgestanden habe, da damals verschiedene Zahlen noch nicht vorlagen sowie jeweils am Jahresende noch hohe Rechnungen an die Stadt gestellt werden. Dennoch werde sich der Stadtrat weiterhin um eine verbesserte, möglichst präzise Budgetgenauigkeit bemühen. Sodann ging sie auf die medial und in der Bevölkerung wiederholt geäusserte Kritik ein, die Stadt gebe zu hohe Beträge für externe Experten oder Mandate aus – ein Vergleich über mehrere Jahre zeige indes, dass diese Zahlen sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. Was die ebenfalls immer wieder aufgeworfene Frage nach dem Steuerfuss angehe – der Stadtrat habe in der Beratung des Finanzplans eine Senkung des Steuerfusses um 5 Prozent für das Jahr 2018 beschlossen. Abschliessend sprach sie allen städtischen Mitarbeitenden und insbesondere den beiden Finanzverwaltern Reto Stuppan und Goar Schweizer einen herzlichen Dank aus für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit – diese habe ganz massgeblich zum guten Abschluss 2016 beigetragen.
In derschloss sich diediesem Dank an die Mitarbeitenden an. Kritisch kommentiert wurde sodann die Steuerfuss-Situation – im Kanton St.Gallen hätten 40 Prozent aller Gemeinden ihren Steuerfuss gesenkt, der Stadtrat Wil habe dies in der Budgetdebatte im Dezember 2016 noch klar zurückgewiesen und gegenüber dem Parlament den Vorwurf geäussert, eine Steuerfusssenkung zu beantragen hiesse, unsorgfältig mit den Finanzen der Stadt umzugehen. Man habe das Signal des Stadtrats hinsichtlich einer Steuerfusssenkung von 5 Prozent wahrgenommen – die Erwartung gehe aber wohl eher in die Richtung einer Senkung um «fünf bis zehn Prozent». Dielobte das Verantwortungs- und Kostenbewusstsein des Stadtrats und der Verwaltung, dies zeige sich insbesondere auch am Sach- und Personalaufwand. Zu kritisieren sei indes der wiederum sehr tiefe Realisierungsgrad bei den Investitionen, der ebenfalls zum positiven Abschluss beigetragen habe. Nur, wenn kontinuierlich in die Infrastruktur der Stadt Wil investiert werde, könne deren Standard gehalten und damit die Standortattraktivität der Stadt Wil hoch gehalten werden. Der Abbau der Verschuldung wie auch das solide Eigenkapitalpolster würden solche Investitionen sicherlich zulassen. Vor diesem Hintergrund habe die CVP klare Erwartungen betreffend Steuerfuss. Diesprach dem Stadtrat und der Verwaltung ihren Dank aus – deren Engagement habe zum sehr guten, erfreulichen Ergebnis beigetragen. Im Auge zu behalten seien aber die immer noch hohe Verschuldung und der Investitionsstau, der sich auch im vergangenen Jahr wie schon in den Vorjahren ergeben habe. Allzu lautstark geäusserte Wünsche nach «markanten Steuerfusssenkungen» seien indes nicht angezeigt: Die Stadt Wil habe «einige ebenso wichtige wie auch umfangreiche und kostspielige Projekte in der Pipeline», für die es entsprechende Mittel brauche – deren Realisierung würde sich sehr positiv auf die Standortattraktivität der Stadt Wil auswirken: Eine gute, vielfältige Stadt zeichne sich nicht nur durch einen möglichst tiefen Steuerfuss aus. Dieser Haltung schloss sich diean: Standortattraktivität ergebe sich nicht nur aus dem tiefen Steuerfuss, der für eine normalverdienende Familie sowieso nicht in eine sehr grosse Differenz respektive Einsparung ergebe. Zudem: Natürlich könne man den Steuerfuss jetzt senken, die GRÜNEN prowil würden sich dem nicht per se verschliessen – man müsse dann aber auch bereit sein, den Steuerfuss im gegebenen Falle wieder zu erhöhen, wenn dies notwendig sei. In Bezug auf die Investitionen kritisierte die Fraktion GRÜNE prowil den sich seit längerem abzeichnenden Investitionsstau: Es gelte, mit einem optimistischen Blick in die Zukunft zu schauen und einen guten Mittelweg zu finden zwischen einem sorgfältigen Umgang mit den finanziellen Mitteln und der Realisierung von grossen, wichtigen Projekten, die der Bevölkerung der Stadt Wil gut anstehen würden. Diesprach sich mit Blick auf die diesjährige Budgetdebatte ebenfalls für eine Steuerfusssenkung aus und nannte einen Umfang von «sieben bis zehn Prozent», dies sei angezeigt und möglich. Sodann kritisierte die SVP den Realisierungsgrad als «inakzeptabel tief» und verwies auf die Lücke von rund 10 Millionen bei den Alimentenbevorschussungen – hier werde man mit einem Vorstoss weitere Auskünfte des zuständigen Stadtratsmitgliedes einfordern.
In dergab es keine Voten.
Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Wil sei zu genehmigen.
Es sei festzustellen, dass der Beschluss Ziffer 1 gemäss Art. 7 lit. g Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum untersteht.
Angesichts der Zeit – das ordentliche Ende der Parlamentssitzung um 20 Uhr ist erreicht – liess Parlamentspräsidentin Ursula Egli über eine Verlängerung der Sitzung abstimmen
Die gesamte Parlamentssitzung mit allen Voten kann ab Montag online nachgehört werden (http://verbalix.stadtwil.ch). Weitere Informationen zur Sitzung, Berichte und Anträge des Stadtrats, Berichterstattungen der vorberatenden Kommissionen sowie die parlamentarischen Vorstösse im Wortlaut sind ebenfalls online aufgeschaltet (www.stadtwil.ch/de/polver/stadtparlament/sitzung).
Behandelte Geschäfte
Bislang bestand kein Reglement über die Anstellung und Besoldung des Stadtrats. Die Besoldung wurde jeweils mit dem Budget genehmigt; die übrigen Anstellungsbedingungen wurden teils durch den Stadtrat festgelegt, teils wurde das Personalreglement für das städtische Personal sinngemäss angewendet. In der neuen Gemeindeordnung, welche seit 1. Januar 2017 in Kraft ist, ist wie in der bisherigen festgelegt, dass das Stadtparlament Reglemente über Dienst- und Besoldungsverhältnisse von Behördemitgliedern und Verwaltungspersonal erlässt. Hinsichtlich der Dienst- und Besoldungsverhältnissen von Behördemitgliedern, das heisst von Mitgliedern des Stadtrats, hat das Präsidium des Stadtparlaments 2015 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Unter der Leitung von Silvia Ammann, SP-Fraktionspräsidentin, haben die Fraktionspräsidien ein Reglement über die Anstellung und Besoldung des Stadtrats erarbeitet. Am 5. April 2017 hat das Präsidium des Stadtparlaments das Reglement und den dazugehörigen Bericht und Antrag zuhanden des Stadtparlaments verabschiedet. Mit dem nun vorliegenden Reglement besteht eine transparente und nachvollziehbare Grundlage und es wird damit auch eine gewisse Beständigkeit und Rechtssicherheit geschaffen. Vorgesehen ist, dass das Reglement rückwirkend per 1. Januar 2017 in Kraft tritt.Im Reglement (noch) nicht geregelt werden die Pensen der Mitglieder des Stadtrats. Parallel zum Erlass des Reglements legt das Präsidium indes den Fokus insbesondere auf die Überprüfung der Stadtratspensen. Diese Überprüfung hat durch die Geschäftsprüfungskommission zu erfolgen und ist spätestens Ende Juni 2018 abzuschliessen. Das Präsidium folgt dabei dem Antrag der Arbeitsgruppe, dass die Pensen unter Beizug von externer fachlicher Beratung überprüft werden sollen. Diese externe fachliche Beratung soll sowohl von der Geschäftsprüfungskommission als auch vom Stadtrat akzeptiert sein. So kann eine konstruktive Überprüfung und eine allfällige Anpassung der Stadtratspensen sichergestellt werden. Ein entsprechender Bericht beziehungsweise allfällige Vorschläge sind dem Präsidium vorzulegen. Dadurch können im Hinblick auf die Legislatur 2021 bis 2024 transparente Bedingungen geschaffen werden. Bis dahin sind die Stadtratspensen unverändert zu belassen.
In ihrem einleitenden Votum fassteim Namen des Präsidiums als vorberatende Kommission den Prozess für die Erarbeitung dieses Reglements kurz zusammen. Dabei tagte eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den fünf Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten, insgesamt zehn Mal. Ursula Egli zeigte Schwerpunkte der Diskussion in der Arbeitsgruppe sowie eingebrachte Anträge auf.
In derkritisierte die, dass es zehn Sitzungen gebraucht habe und das Ergebnis letztlich wenig befriedigend ausgefallen sei – es sei «ein schlechtes Reglement, das gar nichts Wesentliches ändert und wohl nur dazu führt, dass die Pensen der Stadtratsmitglieder zwar überprüft, aber schliesslich ausgebaut werden». Dieses Ergebnis sei gewiss kaum im Sinne der Bevölkerung; dies gelte es zu bedenken, wenn die Parlamentsmitglieder dieses Reglement «jetzt berate und schliesslich absegne». Eine stadträtliche Lohnobergrenze, bei der die Bevölkerung mitreden könne, sei angezeigt – dies auch, weil der Stadtrat seine eigenen Aufgaben nicht wahrnehme, sondern diese im Gegenteil delegiere, in dem immer wieder externe Experten beauftragt oder Mandate in Auftrag gegeben werden: Damit werde die Bevölkerung gleichsam zweifach zur Kasse gebeten. Diekritisierte die Aussagen der SVP als «unseriös» – das öffentliche Einstehen der SVP für tiefere Stadtratslöhne und die dabei eingeschlagene Taktik seien nicht zuletzt «wahlkampftechnisch und populistisch motiviert» gewesen. Sodann stellte die Fraktion GRÜNE prowil die rhetorische Frage, wie sich die SVP konkret vorstelle, das Volk bei der Festlegung der Stadtratslöhne einzubeziehen? Zudem entspreche dies nicht der allgemeinen Handhabung, wie in unserer Gesellschaft Löhne definiert würden – oder ob denn auch die Kundinnen und Kunden den Lohn des Bankchefs fixieren sollten? Dieverurteilte die «pauschalisierenden Aussagen» der SVP, die den Auftrag der Arbeitsgruppe aus den Augen verloren habe. Die SP verlange eine höhere Wertschätzung und Respekt für den Stadtrat – der notabene seinerseits keinerlei Ansprüche an das Reglement gestellt habe. Dieses Argument griff auch dieauf – die SVP kritisiere den Stadtrat für Dinge, die dieser in keiner Weise angestrebt habe. Zudem kritisierte die CVP das Verhalten der SVP, die mit Blick auf die Wahlen im September 2016 den Prozess in der Arbeitsgruppe verschleppt habe. Das nun vorliegende Reglement sei eine «gute Grundlage», nun gelte es in der weiteren Arbeit gemäss den Anträgen des Präsidiums zu klären, welche Leistungen im Rahmen welcher Pensen mit welchen Löhnen entschädigt werden sollen. Alle anderen Bestrebungen wie etwa eine da und dort auch schon geforderte rückwirkende Kürzung der Stadtratslöhne seien «unseriös und unlauter».
In derstellte diezwei Anträge: «Artikel 2 sei wie folgt zu ändern: Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident gehört der Gehaltsklasse 36 an. Die weiteren Stadtratsmitglieder gehören der Gehaltsklasse 33 Stufe 12 an.» und «Artikel 8 sei folgendermassen anzupassen: Entschädigungen aus Mandaten, die von Dritten im Zusammenhang mit der Ausübung des Amtes geleistet werden, sind der Stadtkasse abzugeben.» Diestellte einen Antrag zum Artikel 4: «Art. 4 Abs. 2 sei wie folgt anzupassen: Ab dem 1. Januar 2018 erhalten die Mitglieder des Stadtrats ein Ostwind-Firmenabo (bisher und noch bis 31. 12. 2017: Spesenentschädigung für Dienstfahrten ausserhalb von Wil und Umgebung mit dem privaten Auto)».
Artikel 2 sei wie folgt zu ändern: Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident gehört der Gehaltsklasse 36 an. Die weiteren Stadtratsmitglieder gehören der Gehaltsklasse 33 Stufe 12 an.
Art. 4 Abs. 2 sei wie folgt anzupassen: Ab dem 1. Januar 2018 erhalten die Mitglieder des Stadtrats ein Ostwind-Firmenabo (bisher und noch bis 31. 12. 2017: Spesenentschädigung für Dienstfahrten ausserhalb von Wil und Umgebung mit dem privaten Auto).
Artikel 8 sei folgendermassen anzupassen: Entschädigungen aus Mandaten, die von Dritten im Zusammenhang mit der Ausübung des Amtes geleistet werden, sind der Stadtkasse abzugeben.
Das Reglement über die Anstellung und Besoldung des Stadtrats sei zu genehmigen.
Die Geschäftsprüfungskommission sei zu beauftragen, die Stadtratspensen in Zusammenarbeit mit externer fachlicher Beratung zu überprüfen und dem Präsidium bis spätestens Ende Juni 2018 allfällige Vorschläge zu unterbreiten bzw. entsprechend Bericht zu erstatten.
Der zweiteilige Geschäftsbericht 2016 der Stadt Wil – Teil 1: Geschäftsbericht des Stadtrats; Teil 2: Berichte und Statistiken der Departemente – enthält eine Vielzahl von Informationen, die in geraffter Form über das Geschehen im vergangenen Jahr orientieren. Der Bericht vermittelt einen Einblick in die vielschichtige Arbeit von Behörden, Kommissionen und Verwaltung der Stadt Wil.
Es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom Geschäftsbericht des Stadtrats über das Amtsjahr 2016 Kenntnis genommen hat.
Die siebenköpfige, ständige Geschäftsprüfungskommission GPK unter dem Vorsitz vonhat den Geschäftsbericht 2016 der Stadt Wil an einer Sitzung vorberaten. Eintreten auf das Geschäft ist obligatorisch. Der erste Antrag der GPK ist identisch mit demjenigen des Stadtrates: Es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom Geschäftsbericht des Stadtrates über das Amtsjahr 2016 Kenntnis genommen hat. Die GPK stellt zudem folgenden eigenen Antrag: Dem Stadtrat, den Behörden und den Mitarbeitenden der Verwaltung sei für die grosse Arbeit und die umsichtige Amtsführung Dank und Anerkennung auszusprechen.
Einleitend zeigtenoch einmal die Arbeit der Kommission auf und erwähnte die Schwerpunkte in der Diskussion der Kommission – beispielsweise die Arbeitsbelastung im Departement BUV, die Schlussabrechnung betreffend Sportpark Bergholz, die Zusammenarbeit mit der KESB, die Entwicklung respektive der Abbau der aufgelaufenen Ferien- und Überzeitguthaben, der tiefe Realisierungsgrad bei den Investitionen oder die Situation bezüglich Internem Kontrollsystem IKS. Dabei betonte er einen wichtigen Punkt: Die GPK habe den Eindruck, dass die Zusammenarbeit der Departemente verbessert werden könne – man erhoffe sich von der derzeit laufenden Organisationsentwicklung hier eine markant positive Entwicklung. Grundsätzlich habe man aber einen guten Eindruck der Arbeit von Stadtrat und Verwaltung erhalten und wolle dieses Engagement mit dem Zusatzantrag auch entsprechend verdanken.
In derzeigte sich diebeeindruckt von der Vielfalt der Informationen in den beiden Teilen des Geschäftsberichts. Kritisiert wurde das «wenig attraktive Format» des grafischen Formats der Drucksachen – die Schrift sei zu klein, die Fotoqualität sei nicht ausreichend, die giftgrüne Farbgebung nicht wirklich ansprechend. Zudem sei zu hinterfragen, ob der Geschäftsbericht wirklich in zwei Teilen erscheinen müsse. Kritisiert wurde sodann das Faltblatt mit der Geschäftsberichts-Kurzfassung, das an alle Haushalte versandt worden sei – es sei eine wenig leserfreundliche «Bleiwüste» ohne Untertitel und nicht mit einer entsprechenden Überschrift versehen, sodass nicht klar deklariert sei, was da an alle Haushalten verteilt worden sei. Die Idee der Gestaltung in der Form von Tangram-Legepuzzles sei zwar interessant, gehöre seiner Meinung nach aber nicht in einen Geschäftsbericht. Diebezeichnete den Geschäftsbericht als gut leserlich und gut gegliedert. Die Gegenüberstellung von vier Jahren erlaube zudem die Nachverfolgung verschiedener Entwicklungen und gebe einen detaillierten Einblick in die Arbeit von Stadtrat und Verwaltung. Im vergangenen Jahr sei wiederum professionelle, gute Arbeit geleistet worden – dies spiegle sich auch in Form und Gestaltung der beiden Broschüren und des Faltblattes wieder.betonte, dass ein Geschäftsbericht sicherlich hochwertiger und aufwendiger gestaltet werden könne – es sei aber ein grundsätzlicher Entscheid gewesen, schlichte und pragmatische und kostengünstige Drucksachen zu erstellen. Am Versand des Faltblattes an alle Haushalte wolle man festhalten – dies sei ein wichtiges Instrument für die Information der Bevölkerung.
In dergab es keine Voten.
Es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom Geschäftsbericht des Stadtrates über das Amtsjahr 2016 Kenntnis genommen hat.
Dem Stadtrat, den Behörden und den Mitarbeitenden der Verwaltung sei für die grosse Arbeit und die umsichtige Amtsführung Dank und Anerkennung auszusprechen.
Der Geschäftsabschluss der Technischen Betriebe Wil TBW fiel 2016 einmal mehr über Erwarten sehr positiv aus und stellt dank diverser ausserordentlicher Erträge und stark sinkender Energiepreise – vor allem beim Erdgas – ein ausserordentlich gutes Geschäftsergebnis dar. Der Unternehmenserfolg von 6,4 Millionen Franken liegt rund 4,8 Millionen über dem Budget. Der Gesamtumsatz beläuft sich auf knapp 70 Millionen Franken.
Das Geschäftsjahr 2016 schliesst nach Berücksichtigung der Abgaben an die Stadt mit einem Überschuss von Fr. 6‘448‘642.92. Alle Geschäftsbereiche tragen zu diesem Ergebnis bei: Elektrizitätsversorgung (EV) Fr. 1‘109‘283.58; Kommunikationsnetz (KN) Fr. 1‘216‘997.50; Erdgasversorgung (GV) Fr. 3‘426‘118.95; Wasserversorgung (WV) Fr. 696‘242.89 Die Abgaben an die Stadt berechnen sich bereits nach dem vom Stadtparlament am 9. Februar 2016 genehmigten Abgabemodell (Verzinsung des kalkulatorischen Anlagewertes, Abgabe aufgrund der Absatzmenge sowie 33 Prozent des Reingewinnes). Aufgrund des guten Ergebnisses ergeben sich Abgaben von 6,792 Millionen Franken (EV Fr. 1,878 Mio.; KN Fr. 1,570 Mio.; EG: Fr. 3,001 Mio.; WV Fr. 0,343 Mio.). Das Nettoinvestitionsvolumen beträgt 9,121 Millionen Franken (EV Fr. 2,429 Mio.; KN Fr. 4,692 Mio.; GV Fr. 1,159 Mio.; WV Fr. 0,842 Mio.) Das Verwaltungsvermögen erhöhte sich von 19,263 Millionen auf 23,073 Millionen Franken. Dem Eigenkapital (inkl. Rechnungsüberschuss 2016) von 34,874 Millionen Franken steht ein noch abzuschreibender Buchwert des Verwaltungsvermögens per Ende 2016 von 23,073 Millionen gegenüber. Damit liegt erfreulicherweise keine Verschuldung mehr vor. Die Bilanzsumme der TBW hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 5,5 Millionen Franken erhöht, was im Wesentlichen auf die Aktivierung der Investitionen und auf die höhere Forderungssumme aufgrund der kontinuierlichen Umstellung auf eine 3-monatliche Fakturierung zurückzuführen ist. Das Finanzierungsverhältnis darf mit einer Eigenkapitalquote von 69 Prozent als sehr gut beurteilt werden.
Die siebenköpfige, ständige Geschäftsprüfungskommission GPK unter dem Vorsitz vonhat das Geschäft vorberaten. Eintreten war dabei obligatorisch. Die Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Technischen Betriebe Wil erfolgte in Zusammenarbeit mit der Revisionsgesellschaft BDO AG St.Gallen. Dabei sei festgestellt worden, dass die Sonderrechnung der Technischen Betriebe Wil mit der Buchhaltung übereinstimmen, die Buchhaltung ordnungsgemäss geführt ist und bei der Darstellung der Vermögenslage die im Gemeindegesetz und der Verordnung über den Finanzhaushalt festgehaltenen Grundsätze beachtet werden, hielt Kommissionspräsident Daniel Gerber fest. Seitens der vorberatenden Kommission werden keine eigenen Anträge betreffend Verwendung des Rechnungsüberschusses gestellt; die vier Anträge des Stadtrats wurden in der GPK einstimmig unterstützt. Abschliessend bedankte sich Daniel Gerber bei allen Mitarbeitenden der TBW, die zu diesem sehr erfreulichen Ergebnis beigetragen haben.
Einleitend zeigteeinige wesentliche Zahlen aus der Rechnung 2016 der Technischen Betriebe Wil auf. Sodann hielt er fest, dass die GPK auf eine Anregung der Werkkommission hin auch alternative Möglichkeiten für die Gewinnverwendung diskutiert, letztlich aber auf einen entsprechenden Antrag verzichtet habe.beleuchtete in seinen Ausführungen verschiedene Punkte, die im vergangenen Jahr positiv oder negativ für die Arbeit der TBW prägend gewesen sind, und zeigte auf, welche Effekte auf den wiederum sehr erfreulichen Rechnungsabschluss gewirkt haben. Beim Ergebnis 2016 handle es sich, so Daniel Meili, notabene um den besten Abschluss, den die TBW bislang realisieren konnte – dafür respektive für die geleistete Arbeit sprach er allen Mitarbeitenden der TBW einen herzlichen Dank aus. Als Ziel für die nächste Rechnung nannte er «die Erhöhung der Treffergenauigkeit der Ergebnisprognose». Zwar sei die Abweichung in positiver Richtung natürlich erfreulich, die Höhe der Diskrepanz aber dennoch unbefriedigend. Sodann sprach er sich für die Vorfinanzierung des Fernwärmeprojekts aus – dies sei ein zukunftsgerichtetes Projekt.
In derhielt diefest, dass man das TBW-Ergebnis «erfreut, aber auch mit Überraschung zur Kenntnis genommen hat». Dieses positive Ergebnis sei der Führung und den Mitarbeitenden der TBW – einem sehr gesunden Unternehmen – zu verdanken. Dafür, dass Budget und Rechnung künftig besser aufeinanderpassen, wolle die TBW-Führung sich einsetzen – dieses Zeichen habe man seitens der FDP gerne entgegen genommen. Der stadträtliche Antrag betreffend Gewinnverwendung unterstütze man, ebenso die übrigen Anträge des Stadtrats. Dieunterstrich den hohen und wichtigen Beitrag, den die TBW einmal mehr an die finanzielle Situation der Stadt Wil geleistet habe – dies sei nicht selbstverständlich, sondern beruhe auf dem grossen Engagement aller Beteiligten und verdiene daher einen Dank. Ebenso erfreulich sei es, dass sich die TBW in verschiedenen Projekten auch der Nachhaltigkeit verschrieben habe – man werde diese Ausrichtung im Antrag 3 betreffend Gewinnverwendung noch etwas akzentuieren. Diehielt fest, dass die Rechnung der TBW «fast schon traditionellerweise sehr erfreulich abschliesse», und dies, obwohl sie im Energiepreisvergleich mit anderen Versorgungsunternehmen in einem sehr guten Platz positioniert sei. Die Antrage 1, 2 und 4 des Stadtrats unterstütze man, für die Gewinnverwendung werde man beim Antrag 3 die Zuweisung an das Eigenkapital beantragen. Als «sensationell gut» bezeichnete dieden Abschluss der TBW und sprach allen Beteiligten ihren Dank aus. Das Eigenkapital bilde ein solides Polster, die Bilanz sei kerngesund, dies auch dank zusätzlicher Abschreibungen in den Vorjahren. Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung seien Kernaufgaben eines städtischen Versorgungsunternehmens, lediglich bei der Sparte Kommunikation sei die Frage möglich, dies allenfalls in eine separate Unternehmung auszulagern, um so die Flexibilität beispielsweise hinsichtlich von Akquisitionen zu erhöhen. Dieschloss sich dem Dank an die TBW-Mitarbeitenden an. Betreffend Gewinnverwendung würde man eine alternative Möglichkeit, wie sie von der SP angestrebt wird, begrüssen, sodass die TBW im Bereich der Energieeffizienz nicht nur wie bisher «nette Massnahmen» umsetzen, sondern künftig weiterführende, substanziellere Schritte machen könne. Die Investition in die Fernwärme hinterfragte die Fraktion GRÜNE prowil – die Abfallmenge nehme ab, zudem gebe es im Bereich der Kehrrichtverbrennungsanlagen grosse Überkapazitäten, all das spreche gegen einen Einstieg in die Fernwärme. Auf die Fernwärme zu setzen hiesse zudem, nicht auf mehr Effizienz zu setzen, sondern lediglich die Substitution fortzuführen.
In derstellte die CVP-Fraktion einen Antrag für eine alternative Gewinnverwendung: «Der Rechnungsüberschuss der TBW von Fr. 6'448'642.92 sei für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen der TBW (Fr. 3'448'642.92) sowie als Einlage in das Eigenkapital (Fr. 3'000'000.-) zu verwenden». Eine Vorfinanzierung mache nur Sinn, wenn es dafür ein ausgereiftes Projekt gebe – dies sei im Bereich Fernwärme noch keineswegs der Fall, hier sei noch zu wenig bekannt. Dies sei keine grundlegende Ablehnung zur Fernwärme – es gelte aber, vorgängig grundlegende Fragen zu klären. Zudem führe eine solche Vorfinanzierung zu einer Verzerrung künftiger Rechnungslegungen respektive Renditeberechnungen. Diestellte einen Antrag zur Gewinnverwendung: «Der Rechnungsüberschuss der TBW von Fr. 6'448'642.92 sei für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen der TBW (Fr. 3'448'642.92) sowie für die Vorfinanzierung von Projekten für die Substitution von fossiler Energie und Effizienzsteigerung (Fr. 3'000'000.-) zu verwenden.» Dies ermögliche einen grösseren Spielraum, ohne mit der Vorfinanzierung bereits einen gewissen Vorentscheid betreffend Fernwärme zu fällen respektive ein Zeichen in diese Richtung zu setzen. Der Antrag der SP gehe in Richtung eines klaren Kommitment der Stadt Wil für Energieeffizienz – dies sei ein Bereich, der forciert werden solle, unterstützte dieden Antrag der SP.
: «Antrag CVP: Der Rechnungsüberschuss der TBW von Fr. 6'448'642.92 sei für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen der TBW (Fr. 3'448'642.92) sowie als Einlage in das Eigenkapital (Fr. 3'000'000.-) zu verwenden» und «Antrag SP: Der Rechnungsüberschuss der TBW von Fr. 6'448'642.92 sei für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen der TBW (Fr. 3'448'642.92) sowie für die Vorfinanzierung von Projekten für die Substitution von fossiler Energie und Effizienzsteigerung (Fr. 3'000'000.-) zu verwenden.»
Die Jahresrechnung 2016 der TBW sei zu genehmigen.
Die Abgaben an die Stadt im Betrage von Fr. 6'792‘000 gemäss neuem Abgeltungsmodell seien zu genehmigen.
«Antrag SP: Der Rechnungsüberschuss der TBW von Fr. 6'448'642.92 sei für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen der TBW (Fr. 3'448'642.92) sowie für die Vorfinanzierung von Projekten für die Substitution von fossiler Energie und Effizienzsteigerung (Fr. 3'000'000.-) zu verwenden.» und «Antrag Stadtrat: Der Rechnungsüberschuss der TBW von Fr. 6'448'642.92 sei für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen der TBW (Fr. 3'448'642.92) sowie für die Vorfinanzierung des Fernwärmeprojektes bei der Gasversorgung (Fr. 3'000'000.-) zu verwenden.:
Es sei festzustellen, dass die Beschlüsse zu den Ziffern 1 bis 3 gemäss Art. 7 lit. g Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstehen.
Das Budget 2016 der Stadt Wil rechnete mit einem Einnahmenüberschuss von rund 0,28 Millionen Franken. Die Rechnung 2016 schliesst nun mit einem Gewinn von 7,27 Millionen Franken. Dies entspricht einer Besserstellung von gut 6,99 Millionen Franken.
Bei einem Gesamtaufwand von Fr. 155‘944‘218.51 und einem Gesamtertrag von Fr. 163‘213‘867.27 schliesst die Erfolgsrechnung 2016 der Stadt Wil mit einem Gesamtergebnis von Fr. 7‘269‘648.76. Allein beim Personal- und Sachaufwand betragen die Minderausgaben gegenüber dem Budget über 2,35 Millionen Franken. Die Mehreinnahmen bei den Steuern belaufen sich gesamthaft auf 2,18 Millionen, die Abgaben der Technischen Betriebe Wil sind rund 1,94 Millionen höher ausgefallen als erwartet. Weitere nicht budgetierte wesentliche Einnahmen resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen in der Höhe von 0,31 Millionen Franken, aus kantonalen Beiträgen an die Gemeindevereinigung von 0,37 Millionen Franken sowie aus zusätzlichen Finanzausgleichsbeiträgen von 0,28 Millionen Franken. Der im Gesamtergebnis ausgewiesene Gewinn von Fr. 7‘269‘648.76 soll dem freien Eigenkapital zugewiesen werden.
Personal- und Sachaufwand: Der Personalaufwand beträgt 2016 total 53,53 Millionen und liegt damit rund 0,5 Millionen unter dem Budget 2016. Ohne die markanten Erhöhungen bei den Beiträgen für die Unfall- und Krankentaggeldversicherung (+ Fr. 0,36 Mio. gegenüber dem Vorjahr) würde der Personalaufwand 2016 gar unter demjenigen des Vorjahres liegen. Die Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals reduzierten sich gegenüber dem Budget 2016 um 490‘000 Franken respektive um 240‘000 Franken bei den Lehrpersonen. Die Einsparungen resultieren insbesondere aus Anpassungen im Stellenplan und organisatorischen Optimierungsmassnahmen bei personellen Wechseln. Die Lohnnebenkosten belaufen sich auf insgesamt 9,13 Millionen, budgetiert waren 8,92 Millionen Franken. Sachaufwand und übriger Betriebsaufwand: Der Sach- und übrige Betriebsaufwand 2016 beträgt 18,97 Millionen Franken (Vorjahr: Fr. 19,48 Mio.) und liegt damit 1,86 Millionen Franken unter dem Budget.
Fiskalertrag: Für 2016 wurde bezüglich Steuern des laufenden Jahres eine Einfache Steuer von 49,63 Millionen Franken prognostiziert. Mit 49,50 Millionen liegt diese 0,13 Millionen unter den Erwartungen. Der Steuerertrag aus laufenden Steuern beträgt für 2016 bei einem Steuerfuss von 129% folglich 63,86 Millionen. Erfreulicherweise übertrafen die Nachzahlungen aus Vorjahren mit 6,25 Millionen rund 0,85 Millionen die Erwartungen. Die Quellensteuern 2016 liegen mit 1,81 Millionen rund 31‘000 Franken unter dem Budget. Bei den Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen wird mit 9,90 Millionen Franken das Budget um rund 0,40 Millionen übertroffen. Die Grundstückgewinnsteuern fielen mit 2,23 Millionen Franken um 34‘618 Franken höher aus als budgetiert. Bei den Grundsteuern wird das Budget mit 3,33 Millionen um 131‘197 Franken übertroffen, bei den Handänderungssteuern mit 2,91 Millionen Franken gar um 705‘254 Franken. Gesamthaft liegt der Fiskalertrag 2016 mit 90,51 Millionen rund 1,94 Millionen über dem Budget und 1,09 Millionen über dem Vorjahr.
Finanzertrag: Beim Finanzertrag von Fr. 9‘888‘468.69 resultieren Mehreinnahmen von 1‘732‘969 Franken gegenüber dem Budget (Fr. 8‘155‘500).Die wesentlichen Einnahmen waren die Abgaben der Technischen Betriebe Wil mit 6‘792‘000 Franken (1,79 Millionen Franken über Budget).
Bei Ausgaben von Fr. 5‘872‘964.53 und Einnahmen von Fr. 41‘994.20 weist die Investitionsrechnung 2016 Nettoinvestitionen von insgesamt Fr. 5‘830‘970.33 aus. Das Budget 2016 rechnete mit Nettoinvestitionen von 11‘954‘000 Franken.
Die siebenköpfige, ständige Geschäftsprüfungskommission GPK unter dem Vorsitz vonhat das Geschäft vorberaten. Eintreten war dabei obligatorisch. Die Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Wil – notabene der vierte Abschluss der vereinigten Stadt Wil – erfolgte wiederum in Zusammenarbeit mit der Revisionsgesellschaft BDO AG St.Gallen. Dabei wurde festgestellt, dass die Jahresrechnung des allgemeinen Gemeindehaushaltes mit der Buchhaltung übereinstimmen, die Buchhaltung ordnungsgemäss geführt ist und bei der Darstellung der Vermögenslage die im Gemeindegesetz und der Verordnung über den Finanzhaushalt festgehaltenen Grundsätze beachtet werden. In seinen Ausführungen verwies Daniel Gerber sodann auf die sehr hohe Differenz zwischen dem budgetierten Ergebnis und dem effektiven Rechnungsabschluss. Vor allem die Abgaben der TBW, aber auch verschiedene Minderaufwände etwa im Bereich Personal- und Sachaufwand sowie Mehreinnahmen hätten zu diesem «sehr erfreulichen Ergebnis» beigetragen. Trotz dieser positiven Zahlen bemerkte der GPK-Präsident einige Kennzahlen kritisch, etwa die als schwach zu beurteilende Investitionstätigkeit oder die in der letzten Budgetdebatte im Dezember 2016 geäusserte Haltung des Stadtrats, eine Steuerfusssenkung «sei keinesfalls angezeigt» – dies, obschon sich dannzumal das positive Rechnungsergebnis doch sicherlich schon angedeutet habe. Seitens der vorberatenden Kommission werden keine eigenen Anträge gestellt; die zwei stadträtlichen Anträge werden von der GPK einstimmig unterstützt.
verwies ihrerseits einleitend auf einige Positionen, die wesentlich zum positiven Ergebnis beigetrugen. Sodann hielt sie fest, dass im Zeitpunkt der Budgetlegung respektive -beratung 2016 das sehr positive Ergebnis 2017 in der Tat noch nicht festgestanden habe, da damals verschiedene Zahlen noch nicht vorlagen sowie jeweils am Jahresende noch hohe Rechnungen an die Stadt gestellt werden. Dennoch werde sich der Stadtrat weiterhin um eine verbesserte, möglichst präzise Budgetgenauigkeit bemühen. Sodann ging sie auf die medial und in der Bevölkerung wiederholt geäusserte Kritik ein, die Stadt gebe zu hohe Beträge für externe Experten oder Mandate aus – ein Vergleich über mehrere Jahre zeige indes, dass diese Zahlen sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. Was die ebenfalls immer wieder aufgeworfene Frage nach dem Steuerfuss angehe – der Stadtrat habe in der Beratung des Finanzplans eine Senkung des Steuerfusses um 5 Prozent für das Jahr 2018 beschlossen. Abschliessend sprach sie allen städtischen Mitarbeitenden und insbesondere den beiden Finanzverwaltern Reto Stuppan und Goar Schweizer einen herzlichen Dank aus für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit – diese habe ganz massgeblich zum guten Abschluss 2016 beigetragen.
In derschloss sich diediesem Dank an die Mitarbeitenden an. Kritisch kommentiert wurde sodann die Steuerfuss-Situation – im Kanton St.Gallen hätten 40 Prozent aller Gemeinden ihren Steuerfuss gesenkt, der Stadtrat Wil habe dies in der Budgetdebatte im Dezember 2016 noch klar zurückgewiesen und gegenüber dem Parlament den Vorwurf geäussert, eine Steuerfusssenkung zu beantragen hiesse, unsorgfältig mit den Finanzen der Stadt umzugehen. Man habe das Signal des Stadtrats hinsichtlich einer Steuerfusssenkung von 5 Prozent wahrgenommen – die Erwartung gehe aber wohl eher in die Richtung einer Senkung um «fünf bis zehn Prozent». Dielobte das Verantwortungs- und Kostenbewusstsein des Stadtrats und der Verwaltung, dies zeige sich insbesondere auch am Sach- und Personalaufwand. Zu kritisieren sei indes der wiederum sehr tiefe Realisierungsgrad bei den Investitionen, der ebenfalls zum positiven Abschluss beigetragen habe. Nur, wenn kontinuierlich in die Infrastruktur der Stadt Wil investiert werde, könne deren Standard gehalten und damit die Standortattraktivität der Stadt Wil hoch gehalten werden. Der Abbau der Verschuldung wie auch das solide Eigenkapitalpolster würden solche Investitionen sicherlich zulassen. Vor diesem Hintergrund habe die CVP klare Erwartungen betreffend Steuerfuss. Diesprach dem Stadtrat und der Verwaltung ihren Dank aus – deren Engagement habe zum sehr guten, erfreulichen Ergebnis beigetragen. Im Auge zu behalten seien aber die immer noch hohe Verschuldung und der Investitionsstau, der sich auch im vergangenen Jahr wie schon in den Vorjahren ergeben habe. Allzu lautstark geäusserte Wünsche nach «markanten Steuerfusssenkungen» seien indes nicht angezeigt: Die Stadt Wil habe «einige ebenso wichtige wie auch umfangreiche und kostspielige Projekte in der Pipeline», für die es entsprechende Mittel brauche – deren Realisierung würde sich sehr positiv auf die Standortattraktivität der Stadt Wil auswirken: Eine gute, vielfältige Stadt zeichne sich nicht nur durch einen möglichst tiefen Steuerfuss aus. Dieser Haltung schloss sich diean: Standortattraktivität ergebe sich nicht nur aus dem tiefen Steuerfuss, der für eine normalverdienende Familie sowieso nicht in eine sehr grosse Differenz respektive Einsparung ergebe. Zudem: Natürlich könne man den Steuerfuss jetzt senken, die GRÜNEN prowil würden sich dem nicht per se verschliessen – man müsse dann aber auch bereit sein, den Steuerfuss im gegebenen Falle wieder zu erhöhen, wenn dies notwendig sei. In Bezug auf die Investitionen kritisierte die Fraktion GRÜNE prowil den sich seit längerem abzeichnenden Investitionsstau: Es gelte, mit einem optimistischen Blick in die Zukunft zu schauen und einen guten Mittelweg zu finden zwischen einem sorgfältigen Umgang mit den finanziellen Mitteln und der Realisierung von grossen, wichtigen Projekten, die der Bevölkerung der Stadt Wil gut anstehen würden. Diesprach sich mit Blick auf die diesjährige Budgetdebatte ebenfalls für eine Steuerfusssenkung aus und nannte einen Umfang von «sieben bis zehn Prozent», dies sei angezeigt und möglich. Sodann kritisierte die SVP den Realisierungsgrad als «inakzeptabel tief» und verwies auf die Lücke von rund 10 Millionen bei den Alimentenbevorschussungen – hier werde man mit einem Vorstoss weitere Auskünfte des zuständigen Stadtratsmitgliedes einfordern.
In dergab es keine Voten.
Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Wil sei zu genehmigen.
Es sei festzustellen, dass der Beschluss Ziffer 1 gemäss Art. 7 lit. g Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum untersteht.
Angesichts der Zeit – das ordentliche Ende der Parlamentssitzung um 20 Uhr ist erreicht – liess Parlamentspräsidentin Ursula Egli über eine Verlängerung der Sitzung abstimmen
Die gesamte Parlamentssitzung mit allen Voten kann ab Montag online nachgehört werden (http://verbalix.stadtwil.ch). Weitere Informationen zur Sitzung, Berichte und Anträge des Stadtrats, Berichterstattungen der vorberatenden Kommissionen sowie die parlamentarischen Vorstösse im Wortlaut sind ebenfalls online aufgeschaltet (www.stadtwil.ch/de/polver/stadtparlament/sitzung).
Nicht mehr behandelte Geschäfte
Aus zeitlichen Gründen wurdennicht mehr beraten und auf eine spätere Sitzung verschoben:- Traktandum 6.5. Motion Sebastian Koller (GRÜNE, Junge Grüne & KulturfreundInnen) – Reglement über die Benutzung von Schul- und Sportanlagen / Erheblicherklärung
- Traktandum 6.6. Interpellation Eva Noger (GRÜNE prowil) – Förderkonzept Wil:
- Traktandum 6.7. Interpellation Thomas Hinder (SVP) – Verkehrsschikane an der Fürstenlandstrasse
Kommissionsbestellung
An der heutigen Sitzung des Wiler Stadtparlaments wurden keine Mitglieder nicht ständiger Siebner-Kommissionen bekannt gegeben.Parlamentarische Vorstösse
An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments wurden folgende parlamentarischen Vorstösse eingereicht- Interpellation Alimentenbevorschussung: Einkassieren statt abschreiben
- Interpellation Industriegleis an der Churfirstenstrasse