18. Februar 2020
Das Abbrennen von Feuerwerk bedarf in der Stadt Wil grundsätzlich einer Bewilligung. Dies ist grundsätzlich untersagt mit Ausnahme der Nacht auf Neujahr und zu den Feiern zum Bundesfeiertag. Ebenfalls untersagt, ist die Verwendung von Knallkörpern, mit Ausnahme während der Fastnachtwoche, der Nacht auf Silvester und zum Bundesfeiertag.
Die entsprechenden Artikel konnten aufgrund der Beschwerde von S. Koller bislang nicht in Kraft gesetzt werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde grossmehrheitlich abgewiesen, einzig in Bezug auf die Knallkörperverwendung während der Fastnachtswoche hat das Bundesgericht mit seinem Urteil die Beschwerde gestützt. Gleichzeitig hat das Bundesgericht den Stadtrat angewiesen, während der Fastnachtswoche eine zeitlich eingeschränkte Regelung zu treffen. Dies hat der Stadtrat mit Datum vom 14. Februar 2020 nun getan.