Revidiertes Immissionsschutzreglement der Stadt Wil in Kraft getreten

Im Nachgang zum Bundesgerichtsurteil vom 4. September 2019 hat der Stadtrat die noch nicht angewandten Bestimmungen des Immissionsschutzreglements betreffend Feuerwerk- und Knallkörperverwendung per sofort in Kraft gesetzt. Zudem ist die Verwendung von Knallkörpern am Gümpeli-Mittwoch und am Schmutzigen Donnerstag ganztags sowie am Fastnachtssonntag von 13 bis 18 Uhr erlaubt.

18. Februar 2020

Das Abbrennen von Feuerwerk bedarf in der Stadt Wil grundsätzlich einer Bewilligung. Dies ist grundsätzlich untersagt mit Ausnahme der Nacht auf Neujahr und zu den Feiern zum Bundesfeiertag. Ebenfalls untersagt, ist die Verwendung von Knallkörpern, mit Ausnahme während der Fastnachtwoche, der Nacht auf Silvester und zum Bundesfeiertag.

Die entsprechenden Artikel konnten aufgrund der Beschwerde von S. Koller bislang nicht in Kraft gesetzt werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde grossmehrheitlich abgewiesen, einzig in Bezug auf die Knallkörperverwendung während der Fastnachtswoche hat das Bundesgericht mit seinem Urteil die Beschwerde gestützt. Gleichzeitig hat das Bundesgericht den Stadtrat angewiesen, während der Fastnachtswoche eine zeitlich eingeschränkte Regelung zu treffen. Dies hat der Stadtrat mit Datum vom 14. Februar 2020 nun getan.