Schutzinventar der Stadt Wil tritt per 1. September 2023 in Kraft

Als Bestandteil des umfangreichen Projekts «Natur- und Kulturgüterschutz Stadt Wil» hat der Stadtrat das Schutzinventar für Bau- und Gartendenkmäler per 1. September 2023 in Kraft gesetzt, nachdem dieses vom kantonalen Departement des Innern genehmigt worden ist. Vorab erhielten die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung Gelegenheit zur Stellungnahme.

30. August 2023

Das gemäss dem Planungs- und Baugesetz (PBG) neu erstellte Schutzinventar enthält rund 100 neu erfasste, vermutlich schützenswerte Bau- und Gartendenkmäler. Die Schutzvermutung bedeutet, dass die Unterschutzstellung bei einem Bauvorhaben oder auf Begehren der Grundeigentümer geprüft und danach allenfalls verbindlich festgelegt wird.

Die Stadt Wil setzt als erste Gemeinde im Kanton ein kombiniertes Schutzmodell ein, das aus dem neuen Schutzinventar und der Schutzverordnung besteht. Die Schutzverordnung umfasst bereits rechtskräftig geschützte Kulturobjekte, die Ortsbildschutzgebiete, die Landschaftsschutzgebiete sowie die Naturschutzobjekte wie Bäume, Hecken und Naturschutzgebiete. Das Verfahren zur Revision der Schutzverordnung ist noch pendent. Derzeit werden die Einsprachen bearbeitet.

Das Schutzinventar ist in der Rechtsammlung der Stadt Wil elektronisch abgelegt und steht in Kürze auch auf dem Geoportal zur Verfügung. Physisch kann es beim Departement Bau-, Umwelt und Verkehr in Bronschhofen sowie bei der kantonalen Denkmalpflege in St.Gallen eingesehen werden.