20. Juni 2018
Das BAZL hat dem Flughafen Zürich am 17. Mai 2018 die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 (BR 2014) erteilt. 28 Mitgliedergemeinden der Region Ost und die Regio Wil hatten 2014 gegen die Vollversion des BR 2014 Einsprache erhoben. Die geplante Entflechtung des Ostkonzepts hätte den Grundstein für eine stärkere Belastung des Ostens mit Fluglärm gelegt.
Auch die Teilgenehmigung des BR 2014 bedeutet jedoch eine stärkere Belastung des Ostens. So soll die 2011 eingeführte FL 80-Regel aufgehoben werden. Dies führt dazu, dass mehr Flugzeuge nach dem Start auf den Pisten 32 und 34 schneller abwenden und direkt – auf geringerer Flughöhe – nach rechts Richtung Osten abdrehen, statt mit Linkskurve zurück über den Flughafen und via Süden Richtung Osten zu fliegen.
«Nicht nachvollziehbar»
Der Süden wird zusätzlich entlastet, denn die im Ostkonzept des BR 2014 vorgesehene Abflugroute südlich am Flughafen vorbei wird wegen Kreuzungspunkten mit Anflügen aus dem Osten nicht eingeführt. Dies ist nicht nachvollziehbar, weil auch die Abflüge Richtung Nordosten mit Anflügen aus diesem Sektor kreuzen.
Die Region Ost erwartet vom BAZL, dass es für den Verspätungsabbau und damit die siebenstündige Nachtruhe sorgt. Das BAZL soll sicherstellen, dass die Schnellabrollwege ab den Pisten 28 und 34 in den Tagesrand- und Nachtstunden, also zwischen 21 Uhr und 7 Uhr, nicht dazu genutzt werden, zusätzliche Flüge abzuwickeln.
Keine Slots nach 22.30 Uhr
Damit Verspätungen nicht wie heute vorprogrammiert sind, sollte der Flughafen Zürich keine Slots für Starts nach 22.30 Uhr einplanen dürfen, wenn die Abwicklung der Starts vor 23 Uhr nicht gewährleistet ist. Die Region Ost begrüsst deshalb die Auflage des BAZL an die Flughafen Zürich AG, eine Vorverlegung der letzten Slots am Abend zu prüfen.